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Schwere Vorwürfe gegen Karim Khan: Chefankläger verlieret sein Amt


Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs haben den Chefankläger wegen schweren Fehlverhaltens abgesetzt.

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Karim Khan ist nicht länger Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs. Die Vertragsstaaten des Gerichts haben den britischen Juristen am 24. Juli 2026 bei einer Sondersitzung in New York aus dem Amt entfernt. 82 Staaten stimmten für seine Absetzung. Damit wurde die notwendige absolute Mehrheit von 63 Stimmen deutlich überschritten. Zum ersten Mal seit der Gründung des Gerichts verliert ein amtierender Chefankläger auf diese Weise seinen Posten. ung fällt nach einer langen Affäre um Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegenüber einer jüngeren Mitarbeiterin. Das Aufsichtsorgan des Gerichts kam zu dem Ergebnis, Khan habe schweres Fehlverhalten begangen und seine Amtspflichten in schwerwiegender Weise verletzt. Artikel 46 des Römischen Statuts ermöglicht die Entfernung eines Anklägers, wenn die Vertragsstaaten eine solche Verfehlung feststellen. et die Anschuldigungen weiterhin. Seine Anwälte erklären, es habe keinerlei sexuelle Beziehung zu der Mitarbeiterin gegeben. Sie werfen dem Aufsichtsgremium ein rechtswidriges, unfaires und nicht ausreichend durch Beweise gestütztes Verfahren vor. Khan kündigte an, juristisch gegen seine Entfernung vorzugehen. An der politischen und dienstrechtlichen Wirkung der Abstimmung ändert dies zunächst nichts. Sein Amt ist beendet. Gericht entzog Khan das Vertrauen

Die Vorwürfe stammen aus dem innersten Bereich der Anklagebehörde. Eine Mitarbeiterin beschuldigt Khan, sie über einen längeren Zeitraum zu einer sexuellen Beziehung gedrängt und seine übergeordnete Stellung ausgenutzt zu haben. Die behaupteten Handlungen sollen sich während dienstlicher Reisen, in seinem Büro und in seinem Privathaus ereignet haben. Khan weist diese Darstellung vollständig zurück. Eine strafrechtliche Verurteilung liegt nicht vor. Die Vertragsstaaten entschieden jedoch nicht über eine Gefängnisstrafe, sondern darüber, ob Khan weiterhin das Vertrauen besitzt, im Namen von 125 Staaten schwerste internationale Verbrechen zu verfolgen. hung des Amtes für interne Aufsichtsdienste der Vereinten Nationen hatte die Anschuldigungen geprüft. Der Bericht wurde bereits im Dezember 2025 vorgelegt, blieb jedoch ebenso unveröffentlicht wie ein darauf gestütztes Rechtsgutachten des Strafgerichtshofs. Diese Geheimhaltung ist problematisch. Ein Gericht, das von Staaten und Regierungschefs größtmögliche Offenheit verlangt, hätte die Grundlagen einer derart einschneidenden Entscheidung zumindest in einer rechtlich vertretbaren Zusammenfassung öffentlich darlegen müssen. berechtigten Kritik war die politische Botschaft der Abstimmung eindeutig. Eine klare Mehrheit der Mitgliedstaaten hielt die Fortsetzung von Khans Amtszeit für untragbar. Frankreich, die Niederlande und weitere Staaten, die den Internationalen Strafgerichtshof grundsätzlich unterstützen, stellten sich gegen ihn. Seine Absetzung lässt sich deshalb nicht glaubwürdig als bloßes Werk der Vereinigten Staaten oder Israels abtun.

Khan selbst und seine Unterstützer behaupten, die Anschuldigungen seien politisch instrumentalisiert worden, weil er Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant beantragt hatte. Diese Möglichkeit politischer Einflussnahme muss geprüft werden. Sie ersetzt jedoch keine Antwort auf die Vorwürfe einer Mitarbeiterin. Wer jede Beschwerde gegen Khan als israelische oder amerikanische Verschwörung bezeichnet, spricht der betroffenen Frau faktisch das Recht ab, sich gegen einen der mächtigsten internationalen Ankläger zu wehren.

Auch Frankreich und die Niederlande hatten die amerikanischen Sanktionen gegen den Gerichtshof kritisiert. Dennoch unterstützten sie Khans Entfernung. Das schwächt die Erzählung, seine Absetzung sei lediglich eine Vergeltungsaktion wegen des Vorgehens gegen Israel. Die Entscheidung kam aus dem Kreis der Staaten, die den Gerichtshof finanzieren, tragen und politisch verteidigen. undlegendes Problem bleibt bestehen

Aus israelischer Sicht ist Khans Sturz dennoch von großer Bedeutung. Er war die treibende Kraft hinter dem Versuch, die politische und militärische Führung Israels vor einem internationalen Strafgericht zu verfolgen. Im Mai 2024 beantragte er Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant. Gleichzeitig beantragte er Haftbefehle gegen die Hamas-Führer Yahya Sinwar, Ismail Haniyeh und Mohammed Deif. Die zuständige Kammer erließ im November 2024 die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant. eitigkeit erzeugte ein verheerendes Bild. Auf der einen Seite stand ein demokratischer Staat, der nach dem Massaker vom 7. Oktober 2023 gegen eine Terrororganisation kämpfte. Auf der anderen Seite standen die führenden Verantwortlichen jener Organisation, die israelische Familien ermordete, Menschen verschleppte und ihre eigenen Kämpfer bewusst innerhalb der Zivilbevölkerung einsetzte. Khan behandelte beide Seiten innerhalb derselben öffentlichen Ankündigung als Gegenstände internationaler Strafverfolgung.

Juristisch bedeutete dies keine vollständige Gleichsetzung. Politisch und moralisch entstand sie dennoch. Genau diese Wirkung war vorhersehbar. Israel wurde weltweit gemeinsam mit der Hamas auf Titelseiten gesetzt, während die besonderen Umstände eines Krieges gegen eine Terrororganisation in dicht besiedelten Gebieten in den Hintergrund rückten.

Khan verlor sein Amt nicht wegen seiner Entscheidungen zu Israel. Er wurde wegen des Ergebnisses eines internen Disziplinarverfahrens abgesetzt. Diese Trennung ist wichtig. Seine persönliche Verfehlung beweist nicht automatisch, dass jede von ihm beantragte Maßnahme rechtlich falsch war. Umgekehrt darf sein Vorgehen gegen Israel aber auch nicht als Schutzschild dienen, mit dem schwere Vorwürfe gegen ihn abgewehrt werden.

Die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant verschwinden durch Khans Absetzung nicht. Sie wurden von Richtern des Gerichtshofs erlassen und bleiben in Kraft, solange die zuständige Kammer sie nicht zurücknimmt oder verändert. Auch die laufenden Ermittlungen werden fortgesetzt. Seit Khans Beurlaubung im Mai 2025 führen seine Stellvertreter die Anklagebehörde. Nach seiner Absetzung beginnt nun das Verfahren zur Wahl eines Nachfolgers. Mit einer endgültigen Wahl wird voraussichtlich erst 2027 gerechnet. en Staaten begrüßten Khans Entfernung, machten aber zugleich deutlich, dass sie ihren grundsätzlichen Widerstand gegen den Strafgerichtshof nicht aufgeben. Ein Sprecher des US-Außenministeriums bezeichnete Khan lediglich als Teil eines aus amerikanischer Sicht grundsätzlich beschädigten Systems. Washington gehört dem Strafgerichtshof ebenso wenig an wie Israel und weist dessen Anspruch zurück, über amerikanische oder israelische Regierungsvertreter zu urteilen. offenbart damit mehr als das mögliche Fehlverhalten eines einzelnen Mannes. Er zeigt eine Institution, die nach außen moralische Gewissheit verkündet, im Inneren aber über Monate von Misstrauen, Geheimhaltung und Machtkämpfen gelähmt wurde. Ein Gericht mit dem Anspruch, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen, darf keine Zweifel daran lassen, ob seine eigene Führung elementare Regeln des Anstands und der Verantwortung beachtet.

Karim Khan ist gefallen. Das ist für Israel eine späte Bestätigung, dass auch der mächtig auftretende Ankläger selbst nicht unantastbar war. Es ist jedoch noch keine Antwort auf die politische Einseitigkeit, die fragwürdige Zuständigkeitsauslegung und die moralische Inszenierung des Verfahrens gegen Israels Führung.

Der Internationale Strafgerichtshof hat Khan entfernt, um seine Glaubwürdigkeit zu retten. Ob das genügt, ist zweifelhaft. Glaubwürdigkeit entsteht nicht allein dadurch, dass ein beschädigter Amtsträger ausgetauscht wird. Sie setzt voraus, dass auch die Entscheidungen überprüft werden, mit denen dieser Amtsträger demokratische Staaten und Terrororganisationen in eine gemeinsame Anklageerzählung stellte.

Autor: Redaktion

Artikel veröffentlicht am: Samstag, 25. Juli 2026

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