„Von stinkenden Juden will ich nichts“: Krankenschwester beschimpft Israelin
Eine junge Frau wollte ihre nicht mehr benötigten Sachen kostenlos weitergeben. Als die mutmaßliche Absenderin auf ihrem Facebook-Profil die Verbindung zu Israel entdeckte, folgte eine Serie offen antisemitischer Nachrichten.

Eine junge Amerikanerin israelischer Herkunft wollte nach ihrem Umzug nach Los Angeles einige nicht mehr benötigte Gegenstände verschenken. Sie stellte die Sachen kostenlos auf Facebook Marketplace ein, fand einen Interessenten und vereinbarte die Abholung. Was als freundliche Geste begann, endete nach ihren Angaben in einer unverhüllten antisemitischen Beschimpfung.
Die Frau, die im israelischen Bericht nur Maya genannt wird, hatte zunächst mit dem Ehemann der späteren Absenderin gesprochen. Er bedankte sich und erklärte, seine Frau werde die angebotenen Gegenstände abholen. Am folgenden Tag erhielt Maya jedoch eine Nachricht, mit der sie nicht gerechnet hatte.
„Ich will nichts kostenlos von stinkenden Juden“, soll die Frau geschrieben haben.
Nach Mayas Darstellung blieb es nicht bei diesem einen Satz. Die Absenderin habe Juden als die „widerlichsten Menschen der Welt“ beschimpft und ihnen vorgeworfen, nahezu überall auf der Welt Völkermord zu begehen. Der israelische Nachrichtendienst Mako veröffentlichte den Namen der mutmaßlichen Absenderin und beschrieb sie als Anästhesiepflegekraft in einem Krankenhaus in Kalifornien. Die genaue berufliche Stellung, der Arbeitsplatz und die Echtheit des vollständigen Nachrichtenaustauschs konnten von haOlam nicht unabhängig überprüft werden.
Das muss bei der Berichterstattung klar bleiben: Die Vorwürfe beruhen bislang auf der Schilderung der Betroffenen und den von Mako veröffentlichten Angaben. Eine Stellungnahme der beschuldigten Frau oder eines möglichen Arbeitgebers ist in dem Bericht nicht enthalten. Auch eine behördliche oder berufsrechtliche Entscheidung ist bislang nicht bekannt.
Doch wenn die Nachrichten authentisch sind, handelt es sich nicht um eine missverständliche Bemerkung im Streit über den Krieg in Gaza. Die Absenderin kritisierte keine israelische Regierung, keine militärische Entscheidung und keine politische Partei. Sie verweigerte ein Geschenk, weil es angeblich von einer Jüdin kam, und beschimpfte Juden als Gruppe.
Das ist Antisemitismus in seiner rohesten Form.
Der Blick auf ein Gedenkfoto genügte
Maya hatte in der Anzeige nach eigenen Angaben weder ihre jüdische Identität noch ihre israelische Herkunft erwähnt. Sie vermutet, dass die Frau ihr Facebook-Profil durchsuchte und dort Beiträge über ihre Cousine Eden Ben Rubi entdeckte.
Eden Ben Rubi war 23 Jahre alt, als Hamas-Terroristen sie am 7. Oktober 2023 beim Nova-Festival ermordeten. Sie war mit anderen Besuchern vor den Raketen und den eindringenden Terroristen geflohen und suchte Schutz in einem Straßenbunker. Dort schossen die Angreifer auf die Schutzsuchenden und warfen Granaten hinein.
Maya erinnert in den sozialen Medien regelmäßig an ihre Cousine und an das Massaker. Nach ihrer Vermutung genügte dieses Gedenken, damit die mutmaßliche Absenderin sie als Jüdin oder Israelin erkannte und mit Hass überzog.
Damit erhält der Vorgang eine zusätzliche Grausamkeit. Eine junge Frau trauert öffentlich um eine 23-Jährige, die von Hamas-Terroristen ermordet wurde. Statt Mitgefühl erfährt sie Verachtung, weil sie zur Familie des Opfers gehört und jüdisch ist.
Die Täter des 7. Oktober ermordeten Eden Ben Rubi. Jahre später wird ihre Cousine offenbar gerade wegen der Erinnerung an dieses Verbrechen antisemitisch beschimpft.
Maya erklärte, der Vorfall habe sie erschüttert. Sie habe zunächst kaum glauben können, dass die Nachrichten ernst gemeint seien. Trotz ihrer Wut habe sie sich darauf beschränkt, der Frau mitzuteilen, dass deren Verhalten beschämend und widerwärtig sei.
Es war nach ihren Angaben nicht die erste antisemitische Erfahrung in den Vereinigten Staaten. Bei einer früheren Feier sei sie gefragt worden, woher ihre Eltern stammten. Als sie Israel nannte, habe man sie angespuckt.
Der neue Vorfall habe sie dennoch auf andere Weise getroffen. Die mutmaßliche Absenderin sei schließlich im Gesundheitswesen tätig und müsse Menschen in besonders verletzlichen Situationen versorgen.
Genau darin liegt die weiterführende Frage dieses Falls.
Kann ein jüdischer Patient dieser Pflegekraft vertrauen?
Es gibt bislang keinen Beleg dafür, dass die beschuldigte Frau einen jüdischen Patienten schlechter behandelt, eine medizinische Leistung verweigert oder ihre politische Haltung in die Versorgung von Kranken einfließen ließ. Eine solche Behauptung wäre nicht gerechtfertigt.
Dennoch lässt sich die Vertrauensfrage nicht einfach beiseiteschieben.
Eine Anästhesiepflegekraft trägt erhebliche Verantwortung. Patienten begegnen ihr vor Eingriffen häufig in einem Zustand großer Angst. Sie sind auf Fachwissen, Sorgfalt und die Gewissheit angewiesen, dass ihre Herkunft und Religion für die Qualität der Behandlung keine Rolle spielen.
Wer Juden privat als „stinkend“ und als die widerlichsten Menschen der Welt bezeichnet, beschädigt dieses notwendige Vertrauen. Ein jüdischer Patient, der von solchen Nachrichten erfährt, wird sich zwangsläufig fragen, ob er von dieser Person tatsächlich mit derselben Sorgfalt behandelt würde wie jeder andere Mensch.
Diese Sorge ist kein Beweis für berufliches Fehlverhalten. Sie ist aber eine vorhersehbare Folge der mutmaßlichen Äußerungen.
Gerade deshalb müsste ein möglicher Arbeitgeber den Vorgang ernsthaft prüfen. Nicht jede widerwärtige private Aussage führt automatisch zu einer Kündigung oder zum Verlust einer Berufszulassung. Meinungsfreiheit schützt in den Vereinigten Staaten auch viele abstoßende Äußerungen vor staatlicher Bestrafung. Arbeitgeber und Berufsaufsicht dürfen jedoch untersuchen, ob ein Verhalten das Vertrauen in eine sichere, diskriminierungsfreie Versorgung beeinträchtigt oder auf beruflich relevantes Fehlverhalten hinweist.
Die kalifornische Pflegekammer nimmt Beschwerden über rechtswidrige oder unprofessionelle Handlungen von zugelassenen Pflegekräften entgegen, sofern ein Zusammenhang mit ihrer beruflichen Verantwortung bestehen könnte. Das bedeutet nicht, dass eine Beschwerde automatisch zu einer Bestrafung führt. Die Behörde muss Belege prüfen und der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Auch das amerikanische Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass Menschen in zahlreichen staatlich finanzierten Gesundheitsprogrammen vor Diskriminierung unter anderem aufgrund ihrer Religion und Herkunft geschützt sind. Patienten können sich an die zuständige Bürgerrechtsstelle wenden, wenn sie glauben, durch einen Gesundheitsanbieter rechtswidrig benachteiligt worden zu sein.
In diesem Fall ist bislang keine Benachteiligung während einer Behandlung bekannt. Trotzdem darf die medizinische Einrichtung, in der die Frau nach dem Mako-Bericht arbeitet, nicht so tun, als seien offen antisemitische Aussagen bedeutungslos, solange sie außerhalb des Krankenhauses geschrieben wurden.
Ein Krankenhaus lebt vom Vertrauen seiner Patienten. Jüdische Menschen müssen sicher sein können, dass eine Pflegekraft sie nicht verachtet, weil sie Juden sind.
Antisemitismus wird häufig erst dann als ernstes Problem erkannt, wenn er in Gewalt übergeht. Doch der Weg dorthin beginnt früher: mit der Einteilung von Menschen in wertvolle und verachtenswerte Gruppen, mit der Verweigerung gewöhnlicher menschlicher Begegnungen und mit einer Sprache, die Juden nicht mehr als einzelne Personen betrachtet.
Maya wollte einer fremden Familie etwas schenken.
Sie verlangte kein Geld, stellte keine politische Bedingung und begann keine Diskussion über Israel. Ihr angeblicher Fehler bestand allein darin, Jüdin zu sein und öffentlich um ihre von Hamas ermordete Cousine zu trauern.
Die Gegenstände sollten kostenlos sein.
Der Hass kam ungefragt dazu.
Autor: Redaktion
Artikel veröffentlicht am: Samstag, 25. Juli 2026