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Hund auf jüdisches Paar gehetzt: Keine Anklage wegen Hassverbrechen


In Santa Monica soll ein Mann ein jüdisches Paar bedroht und seinen Hund auf einen der beiden gehetzt haben. Obwohl antisemitische Beschimpfungen dokumentiert sein sollen, fehlt der Hate-Crime-Zusatz.

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Ein Angriff in Santa Monica sorgt in jüdischen Kreisen für Empörung, weil die juristische Einordnung aus Sicht der Betroffenen nicht zur Schwere der geschilderten Tat passt. Ein 49 Jahre alter Mann aus Illinois soll ein jüdisches Paar verfolgt, antisemitisch beschimpft, mit dem Tod bedroht und schließlich seinen Hund auf einen der beiden gehetzt haben. Die Staatsanwaltschaft von Los Angeles County erhob Anklage wegen krimineller Drohungen und Körperverletzung. Ein Zusatz wegen eines mutmaßlichen Hassverbrechens wurde zunächst jedoch nicht aufgenommen. Genau dieser Punkt hat Freunde und Unterstützer der Opfer fassungslos gemacht.

Nach den vorliegenden Angaben trugen die beiden Betroffenen Davidstern-Ketten, als der Verdächtige sie auf der Straße wahrnahm. Der Jurist Benjamin Basire, ein Freund eines der Opfer, erklärte, der Mann habe das Paar gerade wegen dieser sichtbaren jüdischen Symbole ins Visier genommen. Er soll ihnen fast zwei Häuserblocks gefolgt sein. In einem veröffentlichten Video soll zu hören sein, wie der Mann aus seinem Fahrzeug heraus wüste antisemitische und antiisraelische Beschimpfungen ruft. Er soll die beiden unter anderem als „Zionisten“ beleidigt, ihnen Kindermord vorgeworfen und mit dem Tod gedroht haben. Dabei soll er einen Baseballschläger aus dem Fenster gehalten haben.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft stieg der Verdächtige später aus seinem Fahrzeug aus und holte seinen Hund, einen Italienischen Mastiff. Anschließend soll er dem Tier befohlen haben, den männlichen Betroffenen zu verfolgen und zu beißen. Der Mann wurde vor Ort wegen leichter Verletzungen behandelt. Nach Angaben aus dem Umfeld des Opfers erlitt er mehrere Hundebisse an Oberschenkeln und Gesäß sowie erhebliche seelische Belastungen durch den Angriff. Der Hund wurde von der Tierkontrolle Santa Monica in Gewahrsam genommen und in ein örtliches Tierheim gebracht.

Dass ein solcher Fall nicht als mutmaßlich antisemitisches Hassverbrechen angeklagt wird, löste scharfe Kritik aus. Basire argumentiert, die Umstände sprächen deutlich für eine entsprechende Einordnung. Die Betroffenen hätten zunächst nicht öffentlich machen wollen, dass sie wegen ihrer Davidstern-Ketten Ziel des Angriffs geworden seien. Nachdem jedoch kein Hate-Crime-Zusatz erhoben wurde, hätten sie sich zu diesem Schritt entschlossen. Für jüdische Opfer ist das eine besonders bittere Situation: Sie müssen ihre Verletzlichkeit öffentlich erklären, damit die antisemitische Dimension überhaupt ernst genommen wird.

Die Polizei von Santa Monica wies darauf hin, dass das Fehlen eines Hate-Crime-Zusatzes nicht bedeute, dass die gemeldeten Äußerungen und Handlungen akzeptabel seien. Polizeichef Darrick Jacob erklärte, Hass habe keinen Platz in Santa Monica. Man verstehe die Angst und den Schaden, die solche Vorfälle nicht nur bei den Opfern, sondern in der gesamten Gemeinschaft auslösten. Die Aufgabe der Polizei sei es, schnell zu reagieren, die Fakten gründlich zu dokumentieren und Verantwortung durch das rechtliche Verfahren zu verfolgen. Die Staatsanwaltschaft betonte, Drohungen mit Gewalt müssten rasch und angemessen bestraft werden, da solches Verhalten häufig weiter eskaliere.

Diese Erklärungen sind wichtig, aber sie beantworten nicht die zentrale Frage, die jüdische Gemeinden in den USA und darüber hinaus beschäftigt: Wann wird ein Angriff auf Juden als Angriff auf Juden erkannt? Wenn sichtbare jüdische Symbole der Auslöser gewesen sein sollen, wenn antisemitische Beschimpfungen gefallen sein sollen, wenn Israelhass und Judenhass in denselben Drohungen ineinander übergehen und wenn am Ende körperliche Gewalt steht, dann ist die Frage nach einem Hassmotiv nicht nebensächlich. Sie ist der Kern des Falls.

Gerade nach dem 7. Oktober 2023 erleben jüdische Gemeinden weltweit, dass die Grenze zwischen antiisraelischer Hetze und direktem Antisemitismus immer wieder verwischt wird. Menschen werden nicht angegriffen, weil sie Kabinettsentscheidungen in Jerusalem getroffen hätten. Sie werden angegriffen, weil sie jüdisch aussehen, jüdische Symbole tragen, Hebräisch sprechen, Synagogen besuchen oder als „Zionisten“ markiert werden. Der Begriff wird dabei oft nicht als politische Beschreibung benutzt, sondern als Ersatzwort für Jude. Genau diese Verschiebung macht solche Angriffe so gefährlich.

Der Fall aus Santa Monica zeigt, wie real diese Gefahr im Alltag geworden ist. Ein Spaziergang, ein Schmuckstück, ein sichtbarer Davidstern reichen offenbar aus, um in das Visier eines aggressiven Täters zu geraten. Das ist nicht nur eine Straftat gegen zwei Personen. Es ist eine Botschaft an eine ganze Minderheit: Versteckt euch, nehmt eure Symbole ab, seid nicht erkennbar. Für jüdische Gemeinden ist diese Botschaft unerträglich vertraut.

Natürlich muss ein Rechtsstaat sorgfältig prüfen, welche Anklagepunkte vor Gericht Bestand haben. Niemand darf vorverurteilt werden, und die Beweislage entscheidet. Doch Sorgfalt darf nicht mit Blindheit verwechselt werden. Wenn Behörden den antisemitischen Zusammenhang zu zurückhaltend behandeln, entsteht bei Betroffenen der Eindruck, dass sie zwar verletzt, aber nicht vollständig gesehen werden. Genau dieses Gefühl hat viele jüdische Gemeinden in den vergangenen Jahren geprägt: Der Hass ist offensichtlich, aber die Institutionen zögern, ihn beim Namen zu nennen.

Santa Monica steht damit stellvertretend für eine größere Bewährungsprobe. Jüdische Bürger müssen darauf vertrauen können, dass Angriffe auf sie nicht entpolitisiert oder verharmlost werden. Wenn jemand mit antisemitischen Parolen droht, ein Paar verfolgt und einen Hund als Waffe einsetzt, dann geht es nicht nur um eine einzelne Gewalttat. Es geht um Einschüchterung, um Hass und um die Frage, ob jüdisches Leben im öffentlichen Raum sicher sichtbar bleiben kann.

Der Verdächtige hat auf nicht schuldig plädiert. Eine vorläufige Anhörung ist für Mitte Juni angesetzt. Bis dahin wird das Verfahren zeigen müssen, ob die bisherigen Anklagepunkte erweitert werden oder ob es bei der gegenwärtigen Einordnung bleibt. Für die Betroffenen und für viele jüdische Beobachter ist der Schaden jedoch bereits entstanden. Sie sehen einen Angriff, der aus ihrer Sicht antisemitisch geprägt war, aber juristisch zunächst nicht so benannt wird.

Dieser Unterschied zwischen erlebter Wirklichkeit und amtlicher Einordnung ist gefährlich. Er untergräbt Vertrauen. Er lässt Opfer allein. Und er sendet ein falsches Signal in einer Zeit, in der jüdische Menschen ohnehin zunehmend abwägen, ob sie ihre Symbole öffentlich tragen können. Ein Davidstern darf in einer freien Gesellschaft kein Risiko sein. Wenn er es doch wird, muss der Staat nicht nur handeln. Er muss auch klar benennen, was geschehen ist.

Autor: Redaktion

Artikel veröffentlicht am: Dienstag, 2. Juni 2026

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