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Abbas’ Reformversprechen zerbricht an einer Wahlregel: Gefangenen-Zahlungen laufen weiter


PA-Beschäftigte müssen für eine Kandidatur ihren Job und damit ihr Gehalt aufgeben. Empfänger staatlicher Leistungen für Gefangene und Verwundete dürfen ihre Zahlungen behalten. Zugleich erklärt ein Fatah-Sprecher offen: „Wir haben die Zahlungen nicht eingestellt.“

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Eine unscheinbare Regel für die kommenden palästinensischen Kommunalwahlen bringt Mahmoud Abbas in Erklärungsnot. Während die Palästinensische Autonomiebehörde gegenüber Frankreich, der Europäischen Union und anderen westlichen Geldgebern seit Monaten versichert, das umstrittene System der Gefangenen- und sogenannten Märtyrerzahlungen reformiert zu haben, bestätigt ihre eigene Wahlkommission, dass entsprechende Leistungen weiterhin existieren.

Farid Taamallah, Sprecher der palästinensischen Zentralen Wahlkommission, erklärte Anfang September die Voraussetzungen für Kandidaten. Wer als Beschäftigter des öffentlichen Dienstes arbeitet und ein staatliches Gehalt bezieht, muss für eine Kandidatur seine Stelle aufgeben und die akzeptierte Kündigung beziehungsweise den Rücktritt nachweisen.

Für Menschen, die lediglich staatliche Leistungen beziehen, gilt das ausdrücklich nicht. Taamallah nannte als Beispiele Rentner, Gefangene, Verwundete und Empfänger sozialer Leistungen. Eine palästinensische Radiostation veröffentlichte die Erklärung im arabischen Original. Die offizielle Wahlkommission bestätigt zudem grundsätzlich, dass bestimmte Beschäftigte und Amtsträger vor einer Kandidatur zurücktreten müssen.

Diese Unterscheidung ist zunächst verwaltungsrechtlich nachvollziehbar: Ein Gefangener ist kein aktiver Beamter. Politisch ist sie dennoch explosiv. Denn unter den palästinensischen „Gefangenen“ befinden sich auch zahlreiche wegen Terroranschlägen gegen Israelis verurteilte Täter. Gerade ihre staatliche finanzielle Unterstützung steht seit Jahren im Zentrum der internationalen Kritik.

Palestinian Media Watch zieht deshalb eine scharfe Schlussfolgerung: Ein normaler PA-Angestellter verliert mit seiner Kandidatur sein Arbeitseinkommen, während ein Gefangener, der weiterhin staatliche Leistungen bezieht, diese behalten kann. Die Organisation spricht von einer erneuten Bevorzugung des sogenannten „Pay for Slay“-Systems. Diese Bewertung ist zugespitzt, doch der entscheidende Fakt bleibt: Die Wahlkommission behandelt Zahlungen an Gefangene weiterhin als existierende staatliche Leistungen.

Fatah-Sprecher: „Wir haben die Zahlungen nicht eingestellt“

Noch schwerer wiegt eine Aussage, die nur wenige Tage zuvor bekannt wurde.

Mundhir al-Hayek, Fatah-Sprecher im Gazastreifen, erklärte in einem Interview des Hebroner Radiosenders Alam ausdrücklich, die palästinensische Führung akzeptiere die amerikanische Forderung nach einem Ende der Zahlungen an Gefangene und sogenannte Märtyrer nicht.

Auf die Frage, ob die Zahlungen eingestellt worden seien, antwortete er nach der von Palestinian Media Watch veröffentlichten Übersetzung: „Wir haben die Zahlung der Gehälter nicht eingestellt.“

Al-Hayek beschrieb sogar, wie die palästinensische Führung nach Wegen suche, Geld weiterhin an Empfänger im Gazastreifen weiterzuleiten. Er erwähnte Vollmachten, durch die eine Person in Judäa und Samaria Geld entgegennehmen und anschließend weiterleiten könne. Diskutiert werde innerhalb der Führung demnach weniger darüber, ob gezahlt werde, sondern über die praktische Methode der Auszahlung.

Diese Aussagen treffen Abbas an einem besonders empfindlichen Punkt.

Im Februar 2025 hatte er per Dekret das bisherige Gefangenen- und Märtyrerzahlungssystem offiziell abgeschafft. An dessen Stelle sollte ein Sozialhilfesystem treten, das ausschließlich nach Bedürftigkeit und sozialer Lage entscheidet und nicht mehr nach Gefangenenstatus oder Haftdauer.

Genau diese Reform präsentierte Ramallah gegenüber westlichen Staaten als Beweis für einen politischen Kurswechsel.

Frankreich machte das Ende von „Pay for Slay“ ausdrücklich zu einem der Reformversprechen, die Abbas gegenüber Präsident Emmanuel Macron abgegeben hatte. Noch im Februar 2026 erklärte das französische Außenministerium, ein unabhängiges Audit solle überprüfen, ob die Zusage tatsächlich umgesetzt worden sei. Ergebnisse lagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

Auch die Europäische Kommission hält offiziell daran fest, dass das frühere System durch ein bedürftigkeitsbasiertes Sozialmodell ersetzt worden sei. Gleichzeitig lässt Brüssel die Zahlungen überprüfen. Im Juli erklärte die Kommission ausdrücklich, ein eigener umfassender Audit solle sicherstellen, dass kein unzulässiges Zahlungssystem mehr existiert.

Genau deshalb sind die neuen palästinensischen Aussagen so brisant.

Wenn ein führender Fatah-Funktionär sagt, man habe die Zahlungen nicht eingestellt, und die Wahlkommission gleichzeitig Gefangene und Verwundete selbstverständlich als Empfänger staatlicher Leistungen aufführt, reicht ein Dekret allein nicht mehr als Beweis für eine abgeschlossene Reform.

Europa finanziert Ramallah und wartet weiter auf Beweise

Die Frage betrifft nicht nur palästinensische Innenpolitik. Es geht um erhebliche internationale Gelder.

Die Europäische Union stellt der Palästinensischen Autonomiebehörde weiterhin umfangreiche Finanzhilfe bereit. Für 2026 und 2027 beschloss die Kommission allein im Rahmen eines entsprechenden Finanzierungsprogramms bis zu 392 Millionen Euro, darunter direkte Unterstützung der PA über den PEGASE-Mechanismus. Brüssel betont, Empfänger würden überprüft und EU-Geld dürfe nicht in Terrorzahlungen fließen.

Das Problem ist jedoch größer als die Frage, ob ein bestimmter Euro aus Brüssel unmittelbar bei einem Gefangenen landet.

Geld ist austauschbar. Wenn internationale Geber Gehälter, Sozialleistungen und staatliche Strukturen finanzieren, schaffen sie finanziellen Spielraum für andere Ausgaben. Genau deshalb muss die Frage erlaubt sein, welche Prioritäten die palästinensische Führung mit ihren eigenen Mitteln setzt.

haOlam hatte bereits Ende August über israelische Beschlagnahmungen bei Empfängern solcher Zahlungen berichtet. Damals zeigte sich erneut der fundamentale Gegensatz: Israel versucht, finanzielle Anreize für Terror zu beseitigen, während aus Ramallah weiterhin Hinweise kommen, dass die Zahlungen trotz der angekündigten Reform nicht vollständig verschwunden sind.

Besonders widersprüchlich ist die politische Botschaft.

Von Israel verlangen europäische Regierungen immer neue Zugeständnisse, sprechen über Sanktionen und setzen Jerusalem wegen Judäa und Samaria unter Druck. Gleichzeitig genügt bei der Palästinensischen Autonomiebehörde häufig ein neues Dekret, eine neue Behörde oder die Ankündigung eines weiteren Audits, um von „Reformen“ zu sprechen.

Schon im Juni hatte Frankreich im Parlament erklären müssen, warum trotz Abbas’ Versprechen weiterhin Berichte über Terrorzahlungen auftauchten. Ein amerikanischer Bericht an den Kongress hatte zuvor ebenfalls Zweifel daran geweckt, dass das alte System tatsächlich beendet wurde. Die französische Regierung bestätigte, dass die Umsetzung für Paris ein zentraler Prüfpunkt bleibe.

Die jüngsten Aussagen machen eine unabhängige Kontrolle deshalb dringlicher denn je.

Dabei sollte man sauber unterscheiden: Nicht jeder palästinensische Gefangene ist automatisch ein Terrorist, und nicht jeder Verwundete wurde bei einem Anschlag verletzt. Aus Taamallahs Wahlrechtsaussage allein lässt sich deshalb nicht ableiten, dass jede genannte Zahlung eine Terrorprämie ist.

Aber genau darin liegt das Problem des Systems: Unter denselben Kategorien befinden sich auch Menschen, die Israelis ermordet oder zu ermorden versucht haben. Wenn diese Täter weiterhin finanziell abgesichert werden, bleibt der zentrale moralische und sicherheitspolitische Vorwurf bestehen.

Für Israel ist das keine theoretische Haushaltsfrage. Ein System, das einem Terroristen oder dessen Familie nach einem Angriff finanzielle Sicherheit verspricht, verändert die Kalkulation von Gewalt. Es sendet die Botschaft, dass der Täter gesellschaftlich nicht ausgestoßen, sondern materiell aufgefangen wird.

Abbas versprach dem Westen, dieses Prinzip zu beenden.

Nun sagt ein Sprecher seiner eigenen Fatah: Die Zahlungen seien nicht eingestellt worden.

Und die eigene Wahlkommission bestätigt ganz selbstverständlich, dass Gefangene ihre staatlichen Leistungen auch während einer Kandidatur weiter beziehen können.

Das Problem ist damit nicht verschwunden.

Es hat offenbar nur einen neuen Namen und neue Zahlungswege bekommen.

Autor: Redaktion
Bild Quelle: KI-generierte Illustration / haOlam.de

Artikel veröffentlicht am: Mittwoch, 16. September 2026

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