Seit 16 Jahren wartet das Schutzgesetz: PA lässt Frauen im Stich
Frauenrechtsorganisationen werfen der Palästinensischen Autonomiebehörde schweres Versagen vor. Ein Gesetz gegen familiäre Gewalt steckt seit Jahren fest, während Frauen getötet werden und Straflücken fortbestehen.

Die Warnung kommt diesmal nicht aus Israel und nicht von politischen Gegnern der Palästinensischen Autonomiebehörde. Sie kommt von palästinensischen Frauenrechtlern, aus dem eigenen Frauenministerium und von offiziellen Vertretern der PA: Frauen sind nicht ausreichend geschützt, bestehende Gesetze sind veraltet, Strafen können zu schwach sein und ein seit Jahren diskutiertes Gesetz gegen familiäre Gewalt ist bis heute nicht verabschiedet.
Besonders deutlich wurde im August das Women's Centre for Legal Aid and Counselling, WCLAC. Die palästinensische Frauenrechtsorganisation machte die Autonomiebehörde und ihre Exekutive, Legislative und Justiz ausdrücklich für das fortdauernde Versagen verantwortlich, ein wirksames Schutzsystem für Frauen und Mädchen aufzubauen. Es reiche nicht, Tötungen anschließend zu verurteilen, während das Gesetz zum Schutz der Familie vor Gewalt weiter verzögert werde, Gesetze lückenhaft blieben und wirksame Strafverfolgung ausbleibe.
Nach Angaben von WCLAC werden jährlich ungefähr 25 Tötungsfälle von Frauen und Mädchen registriert. Allein bis zum 20. August 2026 dokumentierte die Organisation neun Todesfälle. Vier Frauen im Westjordanland wurden offiziell als Suizidfälle geführt, wobei WCLAC bei mehreren davon Umstände sieht, die eine unabhängige und vertiefte Untersuchung erforderlich machen. Fünf weitere Fälle im Gazastreifen wurden als Tötungsdelikte eingestuft.
Das Problem ist älter als die aktuelle Krise. Für die Jahre 2023 und 2024 dokumentierte WCLAC insgesamt 49 Todesfälle von Frauen und Mädchen – 23 im Jahr 2023 und 26 im Jahr 2024. Bei einem Teil handelte es sich um bestätigte Tötungen, andere Fälle wurden als Suizide oder ungeklärte Todesfälle registriert. Die Frauenrechtler weisen ausdrücklich darauf hin, dass gerade vermeintliche Suizide sorgfältig untersucht werden müssten, weil Tötungsdelikte verschleiert werden könnten. Auch das von Palestinian Media Watch zusammengetragene Material verweist auf diese langjährige Debatte und die Forderungen palästinensischer Frauenrechtler nach wirksameren Gesetzen.
Ein Gesetz, das nicht kommt
Im Zentrum der Kritik steht das geplante Gesetz zum Schutz der Familie vor Gewalt. Die Diskussion darüber reicht weit zurück. Bereits 2008 wurde nach einer nationalen Konferenz angekündigt, einen entsprechenden Entwurf öffentlich zu beraten. 2012 gelangte ein Entwurf an das Frauenministerium und anschließend an den Ministerrat. 2016 wurde eine weitere Fassung fertiggestellt, 2020 passierte der Entwurf eine erste Lesung – Gesetz wurde er trotzdem nicht.
Eine wissenschaftliche Untersuchung der Entwicklung beschreibt jahrelange politische und gesellschaftliche Widerstände. Religiöse Autoritäten und konservative Teile der Gesellschaft wandten sich gegen Bestimmungen des Entwurfs, weil sie darin einen Widerspruch zu gesellschaftlichen Traditionen und islamischem Recht sahen. Frauenrechtsorganisationen drängten dagegen gerade wegen der anhaltenden Gewalt auf eine Verabschiedung.
Noch im Mai 2026 erklärte PA-Frauenministerin Muna al-Khalili selbst, die Verabschiedung eines Gesetzes zum Schutz von Familien vor Gewalt sei dringend notwendig. Die jüngsten Gewalttaten zeigten, dass Gesetze erforderlich seien, die Opfer schützen und Verantwortliche tatsächlich zur Rechenschaft ziehen. Am Ende eines Beratungstreffens bestand nach Angaben der offiziellen palästinensischen Nachrichtenagentur WAFA Einigkeit darüber, dass das Schutzgesetz endlich verabschiedet werden müsse.
Auch innerhalb der Autonomiebehörde wird die bestehende Rechtslage offen kritisiert. Sabah Salama vom Forum zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erklärte im Juli, das im Westjordanland geltende Strafgesetz von 1960 biete palästinensischen Frauen keinen ausreichenden Schutz. Der Entwurf des Familienschutzgesetzes liege seit mehr als 16 Jahren auf dem Tisch der Regierung. Die Untätigkeit verschärfe die Situation und gefährde das Recht von Frauen auf Leben.
Shadi Barghouti, zuständig für Planung, Forschung und Geschlechterfragen im PA-Frauenministerium, bezeichnete Teile der Rechtsordnung ebenfalls als veraltet. Gesetzliche Schlupflöcher und mildernde Umstände könnten dazu führen, dass Täter einer angemessenen Bestrafung entgehen.
Selbst der Gouverneur von Tulkarem, Abdallah Kmeil, räumte das Abschreckungsproblem ein. Wenn Täter davon ausgehen könnten, nur leicht bestraft zu werden, könne dies weitere Straftaten begünstigen. Notwendig seien Strafen, die tatsächlich abschreckten.
Das macht die politische Verantwortung schwer wegzuerklären. Natürlich lässt sich Gewalt gegen Frauen nicht allein durch ein neues Gesetz beseitigen. Patriarchale Strukturen, familiärer Druck, gesellschaftliches Schweigen und fehlende Bereitschaft zur Anzeige verschwinden nicht mit einer Unterschrift. Aber ein Staat oder eine Verwaltung, die Frauen schützen will, muss zumindest dafür sorgen, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte klare Instrumente besitzen und Täter nicht von gesetzlichen Lücken profitieren.
Die PA-Frauenministerin selbst erklärte im März nach der Tötung einer Frau durch ihren Ehemann in Bethlehem, ungefähr jede dritte palästinensische Frau habe im Laufe ihres Lebens irgendeine Form von Gewalt erlebt. Der Fall sei kein isoliertes Ereignis, sondern Teil einer besorgniserregenden Entwicklung. Gleichzeitig forderte sie eine rasche Modernisierung der Schutzgesetze und härtere Strafen gegen Gewalttäter.
Natürlich verweist die palästinensische Führung regelmäßig auch auf den Konflikt mit Israel und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Auch al-Khalili führt äußere Gewalt als einen Faktor an, der soziale Spannungen verschärfen könne. Doch das erklärt nicht, weshalb ein innerpalästinensisches Schutzgesetz seit Jahren nicht verabschiedet wird. Und gerade WCLAC lässt daran keinen Zweifel: Die Organisation richtet ihre Forderungen ausdrücklich an die Palästinensische Autonomiebehörde und ihre eigenen Institutionen.
Wer gegenüber westlichen Regierungen von Reformen, Demokratisierung und staatlicher Verantwortung spricht, muss sich deshalb auch an dieser Frage messen lassen. Frauenrechte dürfen nicht auf internationalen Konferenzen beschworen werden, während ein grundlegendes Schutzgesetz von Regierung zu Regierung weitergereicht wird.
Die Opfer dieser Verzögerung sind keine abstrakte Statistik. Es sind Frauen und Mädchen, deren Schutz davon abhängt, ob Drohungen ernst genommen, Gewalttäter verfolgt und Todesfälle gründlich untersucht werden.
Palästinensische Frauenrechtsorganisationen fordern diese Veränderungen seit Jahren.
Dass sie 2026 noch immer dieselben Forderungen stellen müssen, ist selbst die Nachricht.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: KI-generierte Illustration / haOlam.de
Artikel veröffentlicht am: Mittwoch, 2. September 2026