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Abbas spricht von „Steuern auf Kirchen“ doch Israels Gesetz unterscheidet zwischen Gebet und Geschäft


Mahmoud Abbas wirft Israel erneut vor, Kirchen in Jerusalem mit Steuern zu belasten. Entscheidend ist jedoch, was er nicht sagt: Gotteshäuser ohne Geschäftsbetrieb sind ausdrücklich von der kommunalen Arnona befreit. Besteuert werden können andere kircheneigene Immobilien.

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Mahmoud Abbas hat bei einem Treffen mit Vertretern christlicher Kirchen in Ramallah erneut Israels Steuerpolitik in Jerusalem angegriffen. Nach Angaben der offiziellen palästinensischen Nachrichtenagentur WAFA verurteilte er „Steuern“, die israelische Behörden Kirchen und ihren Einrichtungen auferlegten. Schon im Juni hatte Abbas in Schreiben an Papst Leo XIV., UN-Generalsekretär António Guterres und mehrere Staatschefs vor einer angeblichen Bedrohung christlicher Einrichtungen durch die israelische Arnona gewarnt.

Die Darstellung lässt allerdings einen entscheidenden rechtlichen Unterschied aus.

Die Arnona ist keine besondere Steuer auf Christen oder Kirchen, sondern die allgemeine kommunale Immobilienabgabe Israels. Das israelische Recht sieht für Kirchen, Moscheen und andere Gebetsstätten ausdrücklich eine vollständige Befreiung vor, sofern die betreffenden Flächen dem Gebet und damit verbundenen religiösen Zwecken dienen und dort keine Geschäftstätigkeit stattfindet.

Anders sieht es bei Immobilien aus, die zwar einer Kirche oder Religionsgemeinschaft gehören, aber anderweitig genutzt werden. Für Hotels, kommerzielle Gästehäuser, vermietete Immobilien oder andere wirtschaftliche Aktivitäten besteht nicht allein deshalb Steuerfreiheit, weil der Eigentümer eine Religionsgemeinschaft ist. Das Gesetz schließt eine Befreiung ausdrücklich aus, wenn ein Grundstück oder Gebäude mit dem Ziel wirtschaftlichen Gewinns genutzt wird.

Genau diese Unterscheidung fehlt bei Abbas.

Wer lediglich hört, Israel erhebe „Steuern auf Kirchen“, könnte den Eindruck gewinnen, Jerusalem besteuere Gotteshäuser oder die Religionsausübung von Christen. Das entspricht der gesetzlichen Regelung so nicht.

Ein realer Streit, aber keine „Kirchensteuer“

Damit ist allerdings nicht jede Kritik der Kirchen erledigt. Christliche Kirchen in Jerusalem bestreiten seit Jahren, dass die Stadt bestimmte kircheneigene Immobilien mit Arnona belegen dürfe. Sie berufen sich dabei unter anderem auf historische Vereinbarungen und den sogenannten Status quo. Der griechisch-orthodoxe Patriarch Theophilos III. bezeichnete die Anwendung der Arnona auf kirchliches Eigentum im Juli als diskriminierend.

Es existiert also tatsächlich ein rechtlicher und politischer Streit darüber, welche kirchlichen Immobilien steuerpflichtig sein dürfen.

Das ist jedoch etwas anderes als die pauschale Behauptung, Israel erhebe Steuern auf Kirchen.

Auch der Jerusalemer Steuerbescheid für 2026 unterscheidet verschiedene Nutzungsarten. Hotels und Pensionen bilden beispielsweise eine eigene steuerpflichtige Kategorie; religiöse Einrichtungen werden gesondert behandelt. Maßgeblich bleibt letztlich die konkrete Nutzung einer Immobilie und der gesetzlich vorgesehene Befreiungstatbestand.

Palestinian Media Watch wirft Abbas deshalb vor, bewusst den Eindruck einer Besteuerung christlicher Gotteshäuser zu erzeugen. Ob Abbas dabei vorsätzlich eine falsche Tatsachenbehauptung verbreitet, lässt sich aus seiner kurzen Formulierung allein nicht sicher feststellen. Nachprüfbar ist jedoch, dass seine Darstellung die zentrale gesetzliche Unterscheidung verschweigt.

Gerade bei einem religiös aufgeladenen Thema ist diese Verkürzung problematisch. Aus einer Auseinandersetzung über die Besteuerung bestimmter Immobilien wird so schnell die Erzählung, Israel greife die christliche Präsenz in Jerusalem an.

Die sachliche Lage ist komplizierter: Kirchen können mit Israel über die Besteuerung ihres Eigentums streiten. Christliche Gebetsstätten werden dadurch aber nicht zu gewöhnlichen Gewerbeimmobilien.

Wer das Gegenteil suggeriert, erzählt nur die Hälfte der Geschichte.

Autor: Redaktion

Artikel veröffentlicht am: Sonntag, 20. September 2026

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