Mehr als 8.000 Kläger wollen die PA für den 7. Oktober haftbar machen
Kann die Palästinensische Autonomiebehörde für Folgen des Hamas-Massakers zahlen müssen, obwohl keine direkten Überweisungen an die Täter nachgewiesen sind? Ein Verfahren in Jerusalem könnte genau diese Frage klären. Im Mittelpunkt steht das seit Jahren umstrittene System finanzieller Leistungen für Terroristen und ehemalige Häftlinge.

Vor dem Jerusalemer Bezirksgericht entwickelt sich ein Verfahren mit möglicherweise weitreichenden Folgen für die Palästinensische Autonomiebehörde. Mehr als 8.000 Kläger verlangen Schadenersatz für Tote, Verletzte und weitere Schäden infolge des Hamas-Massakers vom 7. Oktober 2023 und des anschließenden Krieges.
Dabei geht es nicht um die Behauptung, die PA habe den Angriff geplant oder Hamas mit dessen Durchführung beauftragt. Die juristische Kernfrage ist komplizierter: Kann eine Organisation haftbar gemacht werden, wenn sie über Jahre ein institutionalisiertes System geschaffen hat, das verurteilte Terroristen während und nach ihrer Haft finanziell unterstützte, selbst wenn sich für einzelne Täter des 7. Oktober keine konkrete Überweisung nachweisen lässt?
Genau hier liegt die Schwäche, aber möglicherweise auch die Sprengkraft der Klagen.
Der frühere Leiter der IDF-Militärstaatsanwaltschaft in Judäa und Samaria, Maurice Hirsch, räumt selbst ein, dass er keine lückenlose Zahlungsspur zu einzelnen Hamas-Terroristen erwartet. Entscheidend sei aus seiner Sicht vielmehr, ob bereits die grundsätzliche Politik der PA einen ausreichenden rechtlichen Zusammenhang herstellen könne.
Das Gericht hat darüber bislang ausdrücklich nicht entschieden.
Richter Eran Shilo hat die tausenden Verfahren zunächst gebündelt. Zuerst soll die gemeinsame Frage einer möglichen Verantwortung der PA behandelt werden, erst danach könnten die individuellen Schäden der einzelnen Kläger folgen. Die PA soll ihre zentrale Stellungnahme bis zum 18. Oktober einreichen, Antworten auf Fragen und relevante Dokumente sind nach dem derzeitigen Zeitplan bis Ende Oktober vorgesehen.
Das Gesetz verschiebt die juristische Ausgangslage
Eine wichtige Grundlage bildet ein 2024 verabschiedetes israelisches Gesetz über Entschädigungen für Terroropfer. Danach können Hinterbliebene eines bei einem Terroranschlag Getöteten grundsätzlich zehn Millionen NIS als zusätzlichen Schadenersatz verlangen, dauerhaft schwer Geschädigte fünf Millionen NIS, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Knesset erklärte ausdrücklich, dass sich das Gesetz auch gegen Organisationen richten kann, die Terror finanziell belohnen.
Besonders wichtig ist eine widerlegbare gesetzliche Vermutung: Ist eine Politik zur finanziellen Belohnung von Terrorakten in Gesetzen, Verordnungen oder verbindlichen Zahlungsanweisungen verankert, kann dies die Beweisführung für Opfer erleichtern.
Der 7. Oktober stellt dennoch einen Sonderfall dar.
Hamas führte das Massaker aus. Die Kläger müssen deshalb erklären, weshalb das Handeln der PA rechtlich eng genug mit den Schäden verbunden sein soll. Selbst die Knesset räumte bei Beratungen im Juni 2026 ein, dass bei zahlreichen Beteiligten des 7. Oktober nach bisherigem Kenntnisstand möglicherweise gerade kein direkter Nachweis früherer PA-Zahlungen existiert. Genau diese fehlende Verbindung bezeichnete die Knesset als zentrale rechtliche Herausforderung.
Hirsch setzt deshalb an einem anderen Punkt an.
Seine Untersuchung beschreibt das frühere System als weit umfassender als monatliche Zahlungen an Gefangene. Dazu gehörten nach seiner Auswertung palästinensischer Gesetze und Finanzunterlagen auch Entlassungszahlungen, Beschäftigungsansprüche in Einrichtungen der PA und weitere finanzielle Unterstützung. Für ehemalige Häftlinge mit langen Haftzeiten konnten Rang und Gehalt teilweise von der Dauer der verbüßten Strafe abhängen.
Besondere Bedeutung misst Hirsch den 1.027 Palästinensern bei, die 2011 im Austausch gegen den entführten israelischen Soldaten Gilad Schalit freikamen.
Unter ihnen befand sich Yahya Sinwar, der später Hamas-Chef in Gaza und einer der maßgeblichen Verantwortlichen des 7. Oktober wurde. Hirsch nennt außerdem Rawhi Mushtaha, Tawfik Abu Naim und Zaher Jabarin. Seine Untersuchung argumentiert, dass ihre Haftzeiten sie grundsätzlich für Leistungen des damaligen Systems qualifiziert hätten. Auch Ali Qadi, ein Nukhba-Kommandeur, der am 7. Oktober eine der nach Israel eingedrungenen Gruppen führte, hätte demnach aufgrund seiner früheren Haftzeit Anspruch auf eine feste Entlassungsleistung haben können.
Doch hier ist eine entscheidende Grenze zu ziehen.
Anspruch ist nicht gleich Zahlungsnachweis.
Hirsch legt nach dem Bericht keine individuellen Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, welche dieser Hamas-Funktionäre tatsächlich welche Beträge erhielten, ob sie offiziell auf einer Gehaltsliste der PA standen oder ob Zahlungen bis zum 7. Oktober fortgesetzt wurden.
Diese Unterscheidung ist für eine juristisch saubere Bewertung entscheidend.
Abbas änderte das System, der Streit blieb
Im Februar 2025 erklärte PA-Präsident Mahmoud Abbas das bisherige System für beendet. Die Unterstützung sollte künftig über einen Sozialmechanismus erfolgen und sich nach wirtschaftlicher Bedürftigkeit statt nach Haftdauer richten. Reuters bestätigte damals den Erlass und die Übertragung auf einen neuen Mechanismus.
Die PA betrachtet dies als grundlegende Reform.
Hirsch bestreitet dagegen, dass damit die zugrunde liegende Politik tatsächlich beendet worden sei. Sein Bericht verweist auf spätere Finanzdaten. Gleichzeitig hält die Jerusalem Post ausdrücklich fest, dass eine unabhängige Prüfung zu dem Ergebnis kam, der neue Mechanismus entspreche seinem erklärten sozialen Auftrag.
Auch hier muss deshalb zwischen belegter Tatsache und politischer beziehungsweise juristischer Bewertung getrennt werden.
Für die Klagen zum 7. Oktober ist ohnehin in erster Linie entscheidend, was vor dem Massaker geschah.
Die Kläger müssen beweisen, dass die jahrzehntelange finanzielle und institutionelle Unterstützung ehemaliger Terrorhäftlinge einen ausreichend engen rechtlichen Zusammenhang mit den späteren Taten begründet.
Hirsch geht weit und spricht von einer möglichen Mitverantwortung der PA gemeinsam mit Hamas. Das ist jedoch seine Rechtsauffassung, keine Feststellung eines Gerichts. Die PA hat ihre ausführliche Antwort auf die gemeinsame Haftungsfrage noch nicht vorgelegt.
Genau deshalb ist das Verfahren so bedeutend.
Sollte das Gericht entscheiden, dass bereits eine institutionelle Politik zur Belohnung und wirtschaftlichen Absicherung von Terroristen für eine Haftung ausreichen kann, könnte dies weit über einzelne Zahlungen hinausgehen.
Lehnt das Gericht diese Konstruktion ab, müssten die Kläger wesentlich konkreter nachweisen, welche Verbindung zwischen der PA und einzelnen Tätern des 7. Oktober bestand.
Noch ist nichts davon entschieden.
Aber erstmals wird vor einem israelischen Gericht mit tausenden Klägern systematisch geprüft, ob das sogenannte Pay-for-Slay-System nicht nur politisch und moralisch, sondern auch zivilrechtlich mit den Folgen des 7. Oktober verbunden werden kann.
Für die PA könnte es dabei um sehr viel mehr gehen als um ihre ohnehin angeschlagenen Finanzen.
Es geht um die Frage, ob ein über Jahre geschaffenes System zur Belohnung von Terror irgendwann selbst juristische Verantwortung erzeugt.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: KI-generierte Illustration / haOlam.de
Artikel veröffentlicht am: Freitag, 14. August 2026