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8.000 Kläger gegen Abbas: Die Palästinenserbehörde soll für den 7. Oktober haften


Das Jerusalemer Bezirksgericht bündelt Tausende Klagen von Opfern und Angehörigen. Im Mittelpunkt steht der Verdacht, dass das Terrorgeld-System der PA Hamas-Führer stärkte, die das Massaker planten und ausführten.

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Mehr als 8.000 Menschen wollen die Palästinensische Autonomiebehörde für den 7. Oktober und die Folgen des von Hamas begonnenen Krieges finanziell zur Verantwortung ziehen. Hinter dieser Zahl stehen Angehörige ermordeter Israelis, Verletzte und Menschen, die nach dem Massaker weitere schwere Schäden erlitten haben. Sie verlangen nicht nur Geld. Sie wollen vor einem israelischen Gericht klären lassen, ob die Behörde von Mahmud Abbas über Jahre ein System unterhielt, das Terroristen wirtschaftlich absicherte und damit auch jene Hamas-Funktionäre stärkte, die später das größte Massaker an Juden seit der Schoah vorbereiteten.

Das Jerusalemer Bezirksgericht hat die vielen Verfahren nun für eine gemeinsame Vorfrage gebündelt: Kann das Verhalten der Palästinensischen Autonomiebehörde rechtlich eng genug mit dem Massaker vom 7. Oktober 2023 verbunden werden, um eine zivilrechtliche Haftung zu begründen? Richter Eran Shilo hat dafür einen festen Ablauf bestimmt. Die beteiligten Kanzleien mussten kurze Schriftsätze von höchstens drei Seiten einreichen. Die Palästinensische Autonomiebehörde soll bis zum 18. Oktober gemeinsam antworten. Schriftliche Fragen der Kläger sind bis zum 11. August vorgesehen, die Antworten und angeforderten Unterlagen müssen nach dem derzeitigen Zeitplan bis zum 29. Oktober vorgelegt werden.

Die einzelnen Schicksale und die Höhe möglicher Entschädigungen bleiben vorerst Gegenstand der jeweiligen Verfahren. Zunächst geht es um die grundsätzliche Verantwortung. Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass die PA haftet, könnte diese Frage vorab für Tausende Klagen entschieden werden. Erst anschließend würde in den einzelnen Fällen geprüft, welche Schäden entstanden sind und welche Summen zu zahlen wären. Eine Haftung ist damit noch nicht festgestellt. Doch die Autonomiebehörde muss sich erstmals in dieser Breite vor Gericht mit dem Vorwurf auseinandersetzen, dass ihre eigene Politik nicht nur Terror nachträglich belohnte, sondern erfahrenen Hamas-Kadern über Jahre ein finanzielles Netz bot.

Ein Gehalt für Terroristen, auch lange nach der Haft

Eine neue Untersuchung des früheren Militärstaatsanwalts Maurice Hirsch liefert den Klägern dafür eine mögliche Beweiskette. Hirsch analysierte Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsregeln der PA und der Palästinensischen Befreiungsorganisation. Nach seiner Darstellung bestand das häufig als „Pay for Slay“ bezeichnete System nicht nur aus monatlichen Zahlungen an in Israel inhaftierte Terroristen oder an Familien getöteter Täter. Es umfasste auch Entlassungsgelder, bevorzugte oder garantierte Beschäftigung in Einrichtungen der PA, fortlaufende Gehälter und weitere Vergünstigungen für freigelassene Gefangene.

Nach den ausgewerteten Regelungen entschied die Dauer der israelischen Haft mit über Rang und Einkommen. Wer mehr als zehn Jahre im Gefängnis verbracht hatte, sollte einen Arbeitsplatz in der Palästinensischen Autonomiebehörde und ein entsprechendes Gehalt erhalten. War keine Stelle verfügbar, konnte dennoch weitergezahlt werden. Besonders brisant ist eine Bestimmung, nach der manche Begünstigte nur dann am Arbeitsplatz erscheinen mussten, wenn sie ausdrücklich gerufen wurden. Hirsch argumentiert, dass dadurch erfahrene Terroristen ein regelmäßiges Einkommen erhalten konnten, ohne einer gewöhnlichen Beschäftigung nachzugehen. Zeit, Geld und Bewegungsfreiheit blieben ihnen für neue Aktivitäten in der Hamas.

Die Untersuchung richtet den Blick besonders auf die 1.027 palästinensischen Gefangenen, die Israel 2011 im Austausch für den entführten Soldaten Gilad Shalit freiließ. Zu ihnen gehörte Yahya Sinwar, der später Hamas-Chef im Gazastreifen und einer der maßgeblichen Architekten des 7. Oktober wurde. Auch weitere spätere Hamas-Führungskräfte wie Rouhi Mushtaha, Tawfiq Abu Naim und Zaher Jabarin werden in der Studie genannt. Hinzu kommt Ali Qadhi, ein Kommandeur der Nukhba-Einheiten, der Terroristen beim Angriff auf Israel führte. Nach Hirschs Auswertung erfüllten diese Männer aufgrund ihrer Haftzeiten grundsätzlich die Voraussetzungen für Zahlungen, Entlassungsleistungen oder Beschäftigungsansprüche innerhalb des PA-Systems.

Damit beschreibt die Studie eine verstörende politische Wirklichkeit: Ein Mann konnte wegen schwerer terroristischer Straftaten lange in einem israelischen Gefängnis sitzen und gerade durch diese Haft einen höheren Anspruch auf Geld und eine gehobene Stellung im Apparat der Autonomiebehörde erwerben. Die Dauer der Strafe wurde nicht als Warnzeichen behandelt, sondern konnte zum Maßstab der finanziellen Anerkennung werden. Ein entlassener Hamas-Terrorist musste sich nach dieser Logik nicht von seiner Vergangenheit lösen. Seine Vergangenheit konnte ihm wirtschaftliche Sicherheit verschaffen.

Hirsch behauptet nicht, das Zahlungssystem allein habe das Massaker verursacht. Er behauptet auch nicht, jeder Empfänger sei nach seiner Freilassung zum Terror zurückgekehrt. Sein zentraler Vorwurf lautet vielmehr, dass die PA den persönlichen und wirtschaftlichen Preis terroristischer Tätigkeit systematisch senkte. Wer inhaftiert wurde, verlor nicht zwangsläufig seine soziale und finanzielle Zukunft. Im Gegenteil: Gefängnisjahre konnten Ansprüche auf Gehälter, Arbeitsplätze, Bildungsleistungen, Krankenversicherung und weitere Vorteile begründen. Dadurch seien Männer unterstützt worden, die später an der Planung, Finanzierung oder Ausführung des 7. Oktober beteiligt waren.

Das Gericht muss die entscheidende Lücke schließen

Für die Kläger reicht diese politische und moralische Bewertung jedoch nicht aus. Vor Gericht müssen sie einen rechtlich belastbaren Zusammenhang nachweisen. Die bloße Existenz eines verwerflichen Belohnungssystems beweist noch nicht automatisch, dass die Autonomiebehörde für sämtliche Morde, Verletzungen und Kriegsschäden des 7. Oktober haftet. Entscheidend wird sein, ob einzelne Hamas-Führer tatsächlich aus diesem System unterstützt wurden, welche Leistungen sie erhielten, wie lange die Zahlungen andauerten und ob diese Hilfe ihre terroristischen Tätigkeiten wesentlich erleichterte.

Genau an dieser Stelle besitzt die Untersuchung eine erkennbare Begrenzung. Sie rekonstruiert das rechtliche und administrative System und zeigt, wer nach den geltenden Regeln anspruchsberechtigt gewesen sein dürfte. Sie veröffentlicht jedoch nicht für jeden genannten Hamas-Funktionär vollständige persönliche Zahlungsunterlagen, aus denen sich lückenlos ergibt, welche Beträge bis unmittelbar vor dem Massaker geflossen sind. Hirsch hält bereits das Vorhandensein des Mechanismus für entscheidend. Das Gericht wird prüfen müssen, ob dieser Nachweis für eine Haftung genügt oder ob die Kläger konkretere Zahlungs- und Beschäftigungsdaten vorlegen müssen.

Die Kläger beginnen allerdings nicht bei null. Israels Oberster Gerichtshof entschied bereits 2022, dass Zahlungen der Palästinensischen Autonomiebehörde an inhaftierte Terroristen und ihre Familien als nachträgliche Billigung von Terrorakten gewertet werden können. Diese Entscheidung öffnete Opfern einen Weg, die PA wegen ihres Belohnungssystems auf Schadensersatz zu verklagen. Der jetzige Prozess geht jedoch weiter: Hier wird nicht nur behauptet, dass die PA bereits begangene Anschläge finanziell belohnt habe. Die Kläger wollen zeigen, dass ihre dauerhafte Unterstützung freigelassener Terroristen zur Entstehung jener Hamas-Führung beitrug, die den 7. Oktober möglich machte.

Für die Palästinensische Autonomiebehörde steht deshalb weit mehr auf dem Spiel als eine einzelne Entschädigungszahlung. Eine gerichtliche Feststellung ihrer Mitverantwortung würde das international gepflegte Bild erschüttern, nach dem Ramallah das gemäßigte und verlässliche Gegenmodell zur Hamas sei. Eine Behörde kann nicht glaubwürdig als künftige Friedenspartnerin auftreten, wenn ihr eigenes Rechtssystem Männer belohnt, deren Stellung in der palästinensischen Gesellschaft gerade auf der Schwere ihrer terroristischen Vergangenheit beruht.

Zugleich darf das Verfahren nicht zu einem politischen Schauprozess werden. Gerade die Opfer des 7. Oktober haben Anspruch auf ein Urteil, das nicht nur moralisch überzeugt, sondern einer späteren rechtlichen Prüfung standhält. Die PA muss Gelegenheit erhalten, die Vorwürfe zu beantworten und Unterlagen vorzulegen. Weigert sie sich, Zahlungswege und Beschäftigungsverhältnisse offenzulegen, wird auch dieses Verhalten zu bewerten sein. Liefert sie Dokumente, müssen diese genau geprüft werden.

Mehr als 8.000 Kläger verlangen nun, dass die Verantwortungsfrage nicht länger hinter diplomatischen Formeln verschwindet. Hamas-Terroristen drangen am 7. Oktober nicht als namenlose Naturgewalt nach Israel ein. Sie wurden von Organisationen ausgebildet, finanziert, gesellschaftlich verehrt und über Jahre darauf vorbereitet, Juden zu ermorden. Das Gericht muss entscheiden, welchen Anteil die Palästinensische Autonomiebehörde an diesem Umfeld hatte. Sollte sich bestätigen, dass ihr Geld Männer absicherte, die das Massaker planten und ausführten, darf die Rechnung nicht allein bei den israelischen Familien bleiben.

Autor: Redaktion

Artikel veröffentlicht am: Montag, 3. August 2026

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