Abbas setzt Wahlen an, während Hamas ihre Waffen behält
Nach fast 21 Jahren sollen die Palästinenser am 28. November wieder ein Parlament wählen. Doch ohne Entwaffnung der Hamas, freien Wettbewerb und eine geklärte Regelung für Jerusalem bleibt der Erlass vor allem ein Versprechen.

ahmud Abbas hat den 28. November 2026 zum Termin für die Wahl eines neuen Palästinensischen Legislativrates bestimmt. Die Zentrale Wahlkommission in Ramallah bestätigte den Eingang des präsidialen Erlasses und erklärte, sie sei zur Durchführung der Abstimmung bereit. Einen genauen Zeitplan für Registrierung, Kandidaturen, Wahlkampf und Stimmabgabe will die Behörde noch veröffentlichen. Im ersten Quartal 2027 soll außerdem eine Präsidentschaftswahl stattfinden.
Auf dem Papier ist die Ankündigung ein bedeutender Schritt. Die letzte palästinensische Parlamentswahl fand am 25. Januar 2006 statt. Damals gewann die Hamas mit 74 von 132 Sitzen die absolute Mehrheit, während die Fatah auf 45 Mandate kam. Internationale Beobachter bewerteten die Abstimmung weitgehend als frei und ordentlich. Das demokratische Ergebnis führte jedoch nicht zu einer stabilen politischen Ordnung. Die Hamas weigerte sich, Israel anzuerkennen, der Gewalt abzuschwören und bestehende Vereinbarungen zu achten. 2007 vertrieb sie die Fatah mit Waffengewalt aus dem Gazastreifen und errichtete dort ihre eigene Herrschaft.
Seitdem existieren zwei voneinander getrennte palästinensische Machtbereiche. Die von Abbas geführte Autonomiebehörde verwaltet Teile von Judäa und Samaria, während die Hamas den Gazastreifen über Jahre mit ihrer eigenen Verwaltung, Polizei und bewaffneten Streitmacht kontrollierte. Der Legislativrat wurde infolge dieses Machtkampfes praktisch handlungsunfähig. Ende 2018 erklärte das palästinensische Verfassungsgericht das Parlament für aufgelöst und verlangte Neuwahlen innerhalb von sechs Monaten. Abbas setzte diese Forderung nicht um.
Auch seine eigene demokratische Legitimation ist seit vielen Jahren abgelaufen. Abbas gewann die Präsidentschaftswahl vom Januar 2005 und erhielt ein Mandat für vier Jahre. Regulär hätte seine Amtszeit 2009 enden müssen. Eine weitere Präsidentschaftswahl fand nicht statt. Der heute 90-Jährige regiert seitdem hauptsächlich durch Erlasse und kontrolliert zugleich die Fatah, die Palästinensische Befreiungsorganisation und die Autonomiebehörde.
Ein Wahltag löst die Machtfrage nicht
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, ob am 28. November Wahllokale geöffnet werden. Es geht darum, welche Kräfte teilnehmen dürfen, wer das Ergebnis anerkennt und wer tatsächlich die Macht besitzt, es durchzusetzen.
Abbas änderte im Juni das Wahlrecht. Der künftige Legislativrat soll 200 statt bisher 132 Sitze haben. Die Sperrklausel wurde auf ein Prozent gesenkt, und auf den Wahllisten muss mindestens jeder dritte Platz mit einer Frau besetzt sein. Solche Regeln können die politische Beteiligung verbreitern. Sie ersetzen jedoch keine unabhängigen Institutionen, keine freie Presse und keine Sicherheit für Bewerber, die sich sowohl mit der Fatah als auch mit der Hamas anlegen.
Schon bei den Kommunalwahlen im April zeigte sich, wie begrenzt der Wettbewerb sein kann. In mehreren großen Städten, darunter Ramallah und Nablus, gab es keine echte Auswahl. Fatah-nahe Listen und örtliche Familienverbände bestimmten vielerorts das Bild. Eine frühere Änderung verlangte zudem von Kandidaten die Anerkennung des politischen Programms der Palästinensischen Befreiungsorganisation, das Israel anerkennt und den bewaffneten Kampf ablehnt. Dadurch werden Hamas und andere bewaffnete Gruppen faktisch vor eine klare Entscheidung gestellt. Wollen sie an einer politischen Ordnung teilnehmen, müssen sie deren Grundregeln akzeptieren.
Genau dort liegt auch das israelische Sicherheitsinteresse. Die Wahl von 2006 darf sich nicht in veränderter Form wiederholen. Damals nutzte eine bewaffnete Terrororganisation eine demokratische Abstimmung, ohne selbst bereit zu sein, demokratische Grenzen, bestehende Verträge und das Existenzrecht Israels anzuerkennen. Ein Stimmzettel kann einer Organisation kein Recht verleihen, gleichzeitig Raketen, Terrorzellen und eigene bewaffnete Verbände zu unterhalten.
Die Hamas hat zwar Anfang Juli die Auflösung ihres bisherigen Verwaltungsgremiums im Gazastreifen verkündet und eine Übergabe ziviler Aufgaben an ein international unterstütztes Fachleutekomitee angekündigt. Von einer Entwaffnung ist jedoch weiterhin keine Rede. Israel wertet die Erklärung daher als unzureichend. Solange die Hamas ihre Waffen, ihre Kämpfer und ihren Einfluss auf Polizei und Verwaltung behält, gibt sie nicht wirklich die Macht ab. Sie verändert lediglich deren äußere Form.
Eine Wahl im Gazastreifen wäre unter solchen Bedingungen kaum frei. Kandidaten könnten nur dann offen auftreten, wenn sie nicht fürchten müssten, von der Hamas bedroht, festgenommen oder zum Schweigen gebracht zu werden. Ebenso muss gewährleistet sein, dass Wahllokale, Stimmenauszählung und Wahlkampf nicht von einer bewaffneten Organisation kontrolliert werden. Ohne diese Voraussetzungen wäre die Teilnahme Gazas keine Rückkehr zur Demokratie, sondern eine Abstimmung unter dem Schatten der Waffen.
Jerusalem wird erneut zum Prüfstein
Abbas will ausdrücklich auch Palästinenser in den östlichen Stadtteilen Jerusalems beteiligen. Israel betrachtet Jerusalem als seine unteilbare Hauptstadt und duldet keine hoheitlichen Aktivitäten der Palästinensischen Autonomiebehörde innerhalb der Stadt. Bereits 2021 sagte Abbas angekündigte Parlaments- und Präsidentschaftswahlen ab. Offiziell begründete er dies damit, dass eine Abstimmung in Jerusalem nicht gesichert sei. Gleichzeitig war seine Fatah tief gespalten, und Beobachter hielten einen erneuten Erfolg der Hamas für möglich.
Damit besitzt Abbas auch diesmal einen bekannten Ausweg. Sollte Israel keine offizielle Wahl der Autonomiebehörde in Jerusalem zulassen, kann er den gesamten Prozess erneut verschieben und Jerusalem dafür verantwortlich machen. Das wäre politisch bequem, würde aber nicht erklären, warum seit 2006 auch dort keine Parlamentswahl stattfand, wo die Autonomiebehörde selbst die Kontrolle besitzt.
Israel muss seinerseits zwischen zwei Interessen abwägen. Einerseits kann eine erneuerte, friedliche und verantwortliche palästinensische Führung langfristig zur Sicherheit beitragen. Andererseits darf Jerusalem nicht zum Schauplatz einer Wahl werden, bei der Organisationen antreten, die den jüdischen Staat beseitigen wollen. Politische Beteiligung setzt voraus, dass das Wahlergebnis nicht zur Tarnung für Terror, Aufrüstung und Gewalt wird.
Die Ankündigung von Abbas verdient deshalb weder vorschnellen Jubel noch pauschale Ablehnung. Nach zwei Jahrzehnten ohne nationale Wahlen haben Palästinenser ein Recht darauf, über ihre politische Führung abzustimmen. Dieses Recht wird ihnen nicht von Israel verweigert, sondern seit Jahren vor allem durch den Machtkampf zwischen Fatah und Hamas, durch autoritäre Herrschaft und durch bewaffnete Strukturen genommen.
Ob der 28. November tatsächlich einen Neubeginn bringt, entscheidet sich lange vor der Öffnung der Wahllokale. Hamas muss entwaffnet werden. Kandidaten müssen ohne Angst antreten können. Das Ergebnis muss überall anerkannt werden. Und Abbas darf Jerusalem nicht erneut als Vorwand benutzen, falls seine eigene Bewegung eine Niederlage fürchtet.
Wahlen sind mehr als ein präsidialer Erlass. Sie verlangen die Bereitschaft, Macht abzugeben. Genau diesen Beweis sind sowohl Abbas als auch die Hamas den Palästinensern seit fast 21 Jahren schuldig.
Autor: Redaktion
Artikel veröffentlicht am: Sonntag, 12. Juli 2026