Iran will Interviews mit US und israelischen Medien mit Haft bestrafen
Das iranische Parlament verschärft den Druck auf Journalisten und Bürger weiter. Interviews mit Medien aus Israel, den USA oder von beiden Staaten finanzierten Sendern sollen künftig mit sechs Monaten bis zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Selbst Kontakte zu anderen ausländischen Medien sollen dem Geheimdienst gemeldet werden müssen.

Das iranische Regime treibt die Abschottung des Landes gegenüber ausländischen Medien weiter voran. Das Parlament in Teheran billigte am Sonntag die Grundzüge eines Gesetzentwurfs, der Interviews und andere Formen der Kommunikation mit Medien unter Strafe stellen soll, die von der Islamischen Republik als feindlich eingestuft werden.
Betroffen wären ausdrücklich israelische und amerikanische Medien sowie Angebote, die nach iranischer Definition von Israel oder den Vereinigten Staaten finanziert werden.
Nach dem derzeit vorliegenden Entwurf sollen Interviews oder die Teilnahme an Diskussionen mit solchen Medien mit sechs Monaten bis zwei Jahren Gefängnis bestraft werden können. Reuters berichtet darüber unter Berufung auf die iranische Zeitung Shargh und die Justiznachrichtenagentur Mizan.
Dabei ist eine wichtige Einschränkung notwendig: Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
Das Parlament hat bislang lediglich den grundsätzlichen Rahmen angenommen. Osman Salari, Mitglied der Rechts und Justizkommission des Parlaments, erklärte gegenüber Mizan, die einzelnen Bestimmungen müssten noch beraten und beschlossen werden. Die derzeit veröffentlichten Details seien deshalb noch nicht endgültig.
Nach Abschluss der Beratungen muss der endgültige Text außerdem vom Wächterrat geprüft werden.
Die politische Richtung ist trotzdem eindeutig.
Selbst Gespräche mit ausländischen Medien sollen kontrolliert werden
Der Entwurf beschränkt sich nicht auf israelische oder amerikanische Medien.
Wer mit anderen ausländischen Medien spricht, soll dies dem iranischen Geheimdienstministerium melden müssen. Kontakte zu ausländischen Botschaften, Vertretungen internationaler Organisationen oder anderen nicht iranischen Institutionen könnten ebenfalls genehmigungspflichtig werden.
Wer entsprechende Kontakte ohne vorgeschriebene Meldung und schriftliche Erlaubnis des Außenministeriums unterhält, könnte nach dem Entwurf mit Geldstrafen und dem Entzug bestimmter gesellschaftlicher Rechte belegt werden.
Noch weiter gehen andere Teile des Gesetzespakets.
Die Weitergabe von Informationen an Ausländer soll ohne Zustimmung des Geheimdienstministeriums eingeschränkt werden. Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit ausländischen Einrichtungen wäre nur noch mit Institutionen zulässig, die auf einer staatlich genehmigten Liste stehen.
Auch wirtschaftliche Straftaten sollen härter bestraft werden, wenn iranische Behörden behaupten, sie seien unter ausländischer Anleitung oder Kontrolle begangen worden.
Besonders drastisch fällt eine weitere Bestimmung aus: Politische oder gesetzgeberische Vorschläge, die nach Auffassung der Behörden auf Anweisung ausländischer Geheimdienste entstanden sind und die Sicherheit oder Unabhängigkeit Irans gefährden, könnten mit bis zu 30 Jahren Haft bestraft werden.
Zuständig wären Revolutionsgerichte.
Damit verschwimmt die Grenze zwischen tatsächlicher Spionage und normalem journalistischem, wissenschaftlichem oder politischen Austausch immer weiter.
Ein Interview mit einem ausländischen Sender ist zunächst keine geheimdienstliche Tätigkeit.
Eine wissenschaftliche Kooperation ist keine Spionage.
Und der Kontakt mit einer Botschaft oder internationalen Organisation ist in normalen politischen Systemen kein Straftatbestand.
Der neue Entwurf stellt genau solche Kontakte jedoch unter den Generalverdacht ausländischer Einflussnahme.
Der Fall Yalda Moaiery zeigt, dass die Drohung real ist
Dass solche Gesetze im Iran nicht nur auf dem Papier stehen, zeigt der Fall der bekannten Fotojournalistin Yalda Moaiery.
Sie wurde im August zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen gehört nach Reuters, Interviews mit Medien geführt zu haben, die das Regime als feindlich betrachtet, sowie Bilder an Organisationen mit Verbindungen zu den USA oder Israel weitergegeben zu haben.
Moaiery hatte unter anderem Schäden nach Luftangriffen im Iran fotografiert und mit CNN über ihre journalistische Arbeit gesprochen.
Das Urteil stützt sich auf ein bereits 2025 verabschiedetes Gesetz, das nach dem damaligen Krieg mit Israel die Strafen für angebliche Zusammenarbeit mit Israel, den Vereinigten Staaten und anderen als feindlich bezeichneten Staaten massiv verschärfte.
Dieses Gesetz geht deutlich weiter als der neue Medienentwurf.
Iran Human Rights veröffentlichte den englisch übersetzten Gesetzestext. Danach kann bestimmte operative Zusammenarbeit mit Israel oder anderen als feindlich eingestuften Staaten sogar mit dem Tod bestraft werden. Andere Bestimmungen kriminalisieren die Weitergabe von Bildern und Informationen an ausländische Medien oder Internetseiten, wenn Behörden darin eine Gefährdung der nationalen Sicherheit sehen.
Genau deshalb wäre es falsch, das neue Gesetz als isolierte Medienregelung zu betrachten.
Es ist Teil einer umfassenderen Entwicklung, bei der Teheran nach den Kriegen und inneren Protesten den Begriff der nationalen Sicherheit immer weiter ausdehnt.
Reporter ohne Grenzen führt Iran 2026 auf Platz 177 von 180 Staaten im weltweiten Index der Pressefreiheit. Die Organisation beschreibt das Land als einen der repressivsten Staaten für Journalisten und berichtet von willkürlichen Festnahmen, langen Haftstrafen, Überwachung und zunehmender Verfolgung von Menschen, die mit ausländischen Medien sprechen.
Derzeit befinden sich nach Angaben von RSF mindestens 16 Journalisten im Iran in Haft. Schon ein anonymes Gespräch mit der ausländischen Presse könne zu Drohungen oder Festnahmen führen.
Der neue Gesetzentwurf würde aus einer solchen Praxis nun eine noch ausdrücklichere gesetzliche Grundlage machen.
Das Regime entscheidet, wer ein feindliches Medium ist
Besonders problematisch ist dabei die offene Definition.
Nicht der Inhalt eines Interviews soll entscheidend sein, sondern bereits das Medium, mit dem gesprochen wird.
Wer einem israelischen oder amerikanischen Sender ein Interview gibt, könnte sich strafbar machen, selbst wenn dabei keinerlei geheime Informationen weitergegeben werden.
Damit entscheidet letztlich der iranische Staat darüber, welche Medien als feindlich gelten und welche Kontakte erlaubt sind.
Das schafft einen erheblichen Abschreckungseffekt.
Ein iranischer Wissenschaftler muss sich künftig überlegen, ob ein Gespräch mit einer ausländischen Universität erlaubt ist.
Ein Journalist muss prüfen, wem er ein Interview geben darf.
Ein Bürger kann bereits beim Kontakt zu ausländischen Institutionen Gefahr laufen, ins Visier der Sicherheitsbehörden zu geraten.
Genau darum geht es bei solchen Gesetzen.
Nicht nur darum, tatsächlich jemanden zu verurteilen.
Sondern darum, möglichst viele Menschen davon abzuhalten, überhaupt noch mit der Außenwelt zu sprechen.
Nach dem Krieg mit Israel hat das iranische Regime immer häufiger Spionage, ausländischen Einfluss und Medienarbeit in denselben sicherheitspolitischen Rahmen gestellt. Amnesty International und Human Rights Watch warnen seit 2025 davor, dass extrem weit gefasste Begriffe wie Zusammenarbeit mit feindlichen Staaten oder Gefährdung der nationalen Sicherheit für politische Repression eingesetzt werden können.
Der neue Entwurf setzt diese Entwicklung fort.
Noch ist er kein Gesetz.
Aber wenn der endgültige Text dem jetzt bekannten Entwurf entspricht, könnte künftig bereits ein Interview mit einem israelischen oder amerikanischen Medium genügen, um im Iran im Gefängnis zu landen.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: KI-generierte Illustration / haOlam.de
Artikel veröffentlicht am: Dienstag, 18. August 2026