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Israeli wehrt sich in Ayia Napa und wird anschließend zum Täter erklärt


Ein Pro-Palästina-Aktivist soll Israelis wegen ihrer hebräischen Sprache bedrängt und angegriffen haben. Nachdem sich einer von ihnen wehrte, begann die bekannte Täter-Opfer-Umkehr: Der Angreifer wurde zum Opfer, der Israeli zum Schuldigen.

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Erst provoziert, dann zum Opfer erklärt

Der entscheidende Teil des Vorfalls beginnt nicht mit dem Faustschlag. Nach den bislang vorliegenden israelischen Berichten begann er damit, dass ein Mann eine Gruppe von Israelis erkannte, weil sie Hebräisch sprach. Er soll sie daraufhin beschimpft, bedrängt und schließlich einen körperlichen Angriff versucht haben.

Erst danach schlug einer der Israelis zurück und brachte den Mann mit einem Faustschlag zu Boden.

Ob der Schlag rechtlich vollständig durch Notwehr gedeckt war, lässt sich anhand des kurzen Videos nicht abschließend feststellen. Das entbindet Beobachter jedoch nicht davon, die Vorgeschichte zu berücksichtigen. Wer nur den fallenden Mann zeigt und den vorausgegangenen Angriff ausblendet, bildet den Vorfall nicht neutral ab.

Genau diese Verkürzung prägte zahlreiche Reaktionen. Der mutmaßliche Angreifer wurde zum vermeintlich unschuldigen Opfer erklärt. Der Israeli, der sich nach den vorliegenden Schilderungen gegen eine Bedrohung verteidigte, wurde dagegen als Beweis für angebliche israelische Aggressivität präsentiert.

Für Israelis gelten andere Maßstäbe

Dieses Muster begegnet Israel seit Jahren. Solange Israelis beleidigt, bedroht oder angegriffen werden, bleibt die öffentliche Empörung häufig begrenzt. Sobald sie sich verteidigen, beginnt die moralische Anklage.

Der Angriff wird zur kaum erwähnten Fußnote. Die Gegenwehr wird zum eigentlichen Skandal.

Von Israelis wird damit faktisch verlangt, Angriffe möglichst widerstandslos hinzunehmen. Wehren sie sich erfolgreich, gelten plötzlich nicht mehr die vorausgegangene Bedrohung und die Verantwortung des Angreifers als entscheidend, sondern ausschließlich die Härte ihrer Reaktion.

Natürlich besitzt auch ein Angreifer Rechte. Niemand darf einen bereits beendeten Angriff zum Anlass für weitere Gewalt oder Vergeltung nehmen. Doch daraus folgt nicht, dass ein zu Boden gebrachter Angreifer rückwirkend zum unschuldigen Opfer wird.

Die Kamera beginnt moralisch immer beim israelischen Gegenschlag

In vielen israelfeindlichen Darstellungen beginnt die Geschichte genau in dem Moment, in dem Israel oder ein Israeli zurückschlägt. Alles davor wird ausgeblendet.

So entsteht ein bequemes Bild: Auf der einen Seite der sichtbare Gegenschlag, auf der anderen Seite das sichtbare Opfer. Wer provoziert, bedroht oder zuerst angegriffen hat, spielt plötzlich keine Rolle mehr.

Beim Vorfall in Ayia Napa funktioniert die Umkehr nach demselben Prinzip. Ein Mann liegt nach einem Faustschlag am Boden. Dieses Bild erzeugt unmittelbar Mitgefühl. Die Israelis, die zuvor wegen ihrer Sprache bedrängt worden sein sollen, verschwinden dagegen aus der Opferrolle.

Der Pro-Palästina-Aktivist wird zum „armen Kerl“, weil er den Streit verloren hat. Der Israeli wird zum Täter, weil seine Gegenwehr erfolgreich war.

Doch derjenige, der am Ende am Boden liegt, ist nicht automatisch der ursprüngliche oder alleinige Geschädigte. Entscheidend bleibt, wer die Auseinandersetzung begonnen hat, welche Gefahr bestand und ob die Gegenwehr erforderlich war.

Selbstverteidigung ist kein Schuldeingeständnis

Ein Israeli verliert nicht deshalb sein Recht auf Selbstverteidigung, weil seine Gegenwehr deutlicher auf einem Video zu sehen ist als der vorausgegangene Angriff.

Sollten sich die bisherigen Schilderungen bestätigen, trägt der Mann, der die israelische Gruppe wegen ihrer hebräischen Sprache bedrängte und körperlich anging, die wesentliche Verantwortung für die Eskalation. Dass er dabei offenbar die Fähigkeiten seines Gegenübers unterschätzte, macht ihn nicht unschuldig.

Der Vorfall darf deshalb weder als lustiger „Knock-out“ verherrlicht noch als einseitige israelische Gewalttat verfälscht werden. Seine politische Bedeutung liegt in der Reaktion danach: Ein mutmaßlicher Angreifer erhält Mitgefühl, während der Israeli für seine Gegenwehr verurteilt wird.

Das ist keine ausgewogene Betrachtung. Es ist Täter-Opfer-Umkehr.

Hebräisch wird zum Anlass für Anfeindungen

Besonders schwer wiegt, weshalb die Auseinandersetzung nach den bisherigen Berichten überhaupt begann. Der Mann soll die Gruppe als israelisch erkannt haben, weil sie Hebräisch sprach.

Nicht eine politische Kundgebung und nicht eine von den Israelis begonnene Diskussion sollen den Streit ausgelöst haben. Ihre Sprache genügte offenbar, um sie als Israelis zu identifizieren und mit dem Nahostkonflikt persönlich zu konfrontieren.

Damit wird Hebräisch im europäischen Alltag zu einem Erkennungsmerkmal, das Menschen zur Zielscheibe machen kann. Wer in einem Ferienort Hebräisch spricht, gibt damit keine politische Erklärung ab. Er darf weder für Entscheidungen der israelischen Regierung verantwortlich gemacht noch als Vertreter eines Staates angegriffen werden.

Nicht jeder Streit mit einem Israeli ist automatisch antisemitisch. Wenn Menschen jedoch gerade deshalb beschimpft oder körperlich bedrängt werden, weil sie Hebräisch sprechen und dadurch als Israelis oder Juden erkannt werden, liegt ein israelfeindliches oder antisemitisches Motiv nahe.

Aus politischer Selbstbeschreibung wird moralische Unschuld

Die Bezeichnung „Pro-Palästina-Aktivist“ erzeugt bei manchen Beobachtern noch immer das Bild eines friedlichen Menschenrechtsaktivisten. Diese politische Selbstbeschreibung verleiht jedoch niemandem automatische moralische Unschuld.

Wer Israelis wegen ihrer Herkunft oder Sprache beschimpft, verfolgt oder angreift, handelt nicht friedlich. Eine palästinensische Fahne, ein politischer Slogan oder der Verweis auf Gaza ändern daran nichts.

Unterstützung für palästinensische Zivilisten ist kein Freibrief für Einschüchterung. Einzelne Israelis auf der Straße sind keine legitimen Ersatzgegner für die israelische Regierung oder die israelischen Streitkräfte.

Gerade diese Grenze wird in vielen Reaktionen verwischt. Beim mutmaßlichen Pro-Palästina-Angreifer gilt die politische Motivation als Erklärung oder sogar Entschuldigung. Beim Israeli wird bereits die Gegenwehr als Ausdruck einer angeblich aggressiven israelischen Mentalität bewertet.

Die Handlung des Pro-Palästinensers bleibt individuell

Hinzu kommt eine auffällige Ungleichbehandlung bei der Verallgemeinerung. Die Handlung des mutmaßlichen Angreifers wird als persönlicher Fehler eines Einzelnen betrachtet. Der Faustschlag des Israelis soll dagegen plötzlich etwas über Israel, seine Gesellschaft oder seine gesamte Bevölkerung aussagen.

Der Pro-Palästina-Aktivist darf Individuum bleiben. Der Israeli wird zum Repräsentanten seines Landes gemacht.

Damit werden für beide Seiten unterschiedliche Maßstäbe verwendet. Für den einen werden mögliche Entlastungen gesucht: Vielleicht sei er provoziert worden, vielleicht sei das Video unvollständig, vielleicht sei seine Absicht missverstanden worden. Beim Israeli genügen dagegen wenige Sekunden, um ihn öffentlich zu verurteilen.

Vorsicht bei einem unvollständigen Video ist journalistisch richtig. Sie muss aber für beide Beteiligten gelten. Man kann nicht beim Pro-Palästina-Aktivisten jede denkbare Entlastung berücksichtigen und beim Israeli jede denkbare Belastung unterstellen.

Sichtbare Verletzungen entscheiden nicht über die Verantwortung

Ein regungslos am Boden liegender Mensch erzeugt verständlicherweise Besorgnis. Ein Faustschlag gegen den Kopf kann schwere gesundheitliche Folgen haben. Der sichtbare Ausgang einer Auseinandersetzung beantwortet jedoch nicht automatisch die Frage nach der Schuld.

Auch eine notwendige Abwehrhandlung kann einen Angreifer verletzen. Umgekehrt wird ein Angreifer nicht dadurch zum Unschuldigen, dass seine Attacke scheitert und er selbst zu Boden geht.

Für eine rechtliche Bewertung wären mehrere Fragen entscheidend: Bestand ein gegenwärtiger Angriff? Diente der Schlag dazu, diesen Angriff zu stoppen? Stand ein milderes, ebenso wirksames Mittel zur Verfügung? Wurde die Gewalt beendet, nachdem keine Gefahr mehr bestand?

Diese Fragen lassen sich anhand des kurzen Videos nicht abschließend beantworten. Ebenso wenig lässt sich aus dem Bild des niedergeschlagenen Mannes ableiten, dass der Israeli die Auseinandersetzung begonnen habe.

Wer allein aus dem sichtbaren Ergebnis eine moralische Schuld konstruiert, ersetzt die Prüfung des Ablaufs durch ein emotionales Standbild.

Israelis müssen sich nicht widerstandslos angreifen lassen

Israelische Touristen haben in Zypern dieselben Rechte wie alle anderen Besucher. Sie dürfen Hebräisch sprechen, ihre Herkunft nennen und sich im öffentlichen Raum bewegen, ohne deshalb beleidigt oder körperlich bedrängt zu werden.

Sie sind auch nicht verpflichtet, eine Bedrohung widerstandslos hinzunehmen, nur weil ihre Gegenwehr später politisch gegen Israel verwendet werden könnte.

Das bedeutet nicht, dass jede Form von Gewalt gerechtfertigt wäre. Selbstverteidigung dient der Abwehr eines Angriffs und muss enden, sobald die Gefahr beendet ist. Doch dieses Recht verschwindet nicht, weil der Angegriffene Israeli ist oder sein Gegner sich als pro-palästinensisch versteht.

Die Erwartung, Israelis sollten Angriffe schweigend ertragen, damit keine belastenden Bilder entstehen, ist selbst Teil der Täter-Opfer-Umkehr. Sie gewährt ihnen ein Recht, das bei anderen Menschen selbstverständlich wäre, nur unter politischen Vorbehalten.

Die eigentliche Geschichte beginnt vor dem Schlag

Der Vorfall in Ayia Napa ist noch nicht in allen Einzelheiten geklärt. Deshalb müssen die bisherigen Angaben weiterhin als israelische Berichte und Zeugenschilderungen gekennzeichnet werden. Eine abschließende strafrechtliche Bewertung ist ohne vollständige Videoaufnahmen und mögliche Ermittlungen nicht möglich.

Journalistische Vorsicht darf jedoch nicht einseitig sein. Wer beim Israeli jede Angabe infrage stellt, den mutmaßlichen Angreifer aber ohne weitere Prüfung zum Opfer erklärt, arbeitet nicht ausgewogen. Er übernimmt bereits die politische Deutung einer Seite.

Die entscheidende Frage lautet nicht nur, warum der Israeli zugeschlagen hat. Zuerst muss gefragt werden, weshalb eine Gruppe von Menschen offenbar wegen ihrer hebräischen Sprache bedrängt wurde.

Erst danach lässt sich bewerten, ob die Gegenwehr erforderlich und angemessen war. Wer diese Reihenfolge umkehrt, beginnt die Geschichte genau dort, wo sie für die Verurteilung des Israelis am bequemsten ist.

Der unterlegene Angreifer ist nicht automatisch das Opfer

Der Mann am Boden hat Anspruch auf medizinische Hilfe und eine faire rechtliche Behandlung. Er hat aber keinen Anspruch darauf, durch soziale Netzwerke vorschnell zum unschuldigen Opfer erklärt zu werden, solange seine Rolle bei der Eskalation nicht geklärt ist.

Ebenso hat der Israeli Anspruch auf eine faire Bewertung. Er darf nicht allein deshalb zum Täter erklärt werden, weil seine Gegenwehr erfolgreich war und auf dem Video deutlicher zu sehen ist als die vorausgegangene Bedrohung.

Sollten sich die bisherigen Berichte bestätigen, ist die Rollenverteilung klarer, als viele Reaktionen wahrhaben wollen: Eine israelische Gruppe wurde wegen ihrer Sprache bedrängt. Einer der Israelis setzte sich zur Wehr. Der mutmaßliche Angreifer verlor die Auseinandersetzung.

Dass er anschließend am Boden lag, macht ihn nicht rückwirkend unschuldig. Dass der Israeli stehen blieb, macht ihn nicht automatisch zum Schuldigen.

Der eigentliche Skandal liegt deshalb nicht nur in der Auseinandersetzung von Ayia Napa. Er liegt auch in der Bereitschaft vieler Beobachter, einen mutmaßlichen Angreifer sofort zum bedauernswerten Opfer zu erklären, sobald sich ein Israeli erfolgreich verteidigt.

Autor: Redaktion

Artikel veröffentlicht am: Donnerstag, 16. Juli 2026

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