Judenhass im Netz, Verantwortung für Schutzbedürftige: Berlin prüft Berufsbetreuer
Auf Instagram stellt ein Berliner Influencer die Zahl der ermordeten Juden infrage, bedient antisemitische Verschwörungsmythen und erreicht damit Zehntausende Menschen. Gleichzeitig arbeitet er als registrierter Berufsbetreuer. Nun prüft der Bezirk Marzahn-Hellersdorf, ob er für diese Aufgabe noch persönlich geeignet und zuverlässig ist.

Was ein Mensch privat in sozialen Netzwerken verbreitet und welchen Beruf er ausübt, sind zunächst zwei verschiedene Dinge. Bei einem Berufsbetreuer ist die Trennung allerdings nicht grenzenlos. Wer gerichtlich bestellte Verantwortung für Menschen übernimmt, die ihre Angelegenheiten teilweise oder vollständig nicht selbst regeln können, muss nach dem Gesetz persönlich geeignet und zuverlässig sein.
Genau darüber wird in Berlin nun gestritten.
Nach Recherchen des Tagesspiegel ist der Influencer Haris E. als Berufsbetreuer beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf registriert. Auf Instagram folgen ihm rund 60.700 Menschen. Dort bezeichnet er sich als „Freizeitjournalist“ und veröffentlicht regelmäßig Beiträge über Israel, Gaza und den Nahostkonflikt.
Unter diesen Beiträgen befinden sich nach der Dokumentation des Tagesspiegel Inhalte, die weit über scharfe Kritik an Israel hinausgehen.
In einem Video mit dem Titel „6 Millionen Zahlendreher“ stellt E. die historisch umfassend belegte Zahl von rund sechs Millionen während der Shoah ermordeten Juden infrage. In einem anderen Beitrag versucht er, aus einem Bericht über noch lebende Holocaust-Überlebende einen Widerspruch zu den Opferzahlen zu konstruieren. Dazu schreibt er: „Da konnte man sich nicht auf eine Story einigen.“
Das ist keine Auseinandersetzung mit israelischer Politik. Es betrifft die historische Realität des Holocaust.
Hinzu kommen Darstellungen, die klassische antisemitische Stereotype aufgreifen. Nach Angaben des Tagesspiegel zeigte ein länger verwendetes Instagram-Highlight eine antisemitische Karikatur eines Juden mit übergroßer Hakennase, versehen mit dem Wort „Israel“.
In weiteren Videos tritt E. als ultraorthodoxer Jude verkleidet auf. Dabei verbindet er diese Figur nicht nur pauschal mit Israel, sondern greift auch eine seit Jahren verbreitete antisemitische Verschwörungserzählung über die Terroranschläge vom 11. September 2001 auf. In einem Clip erklärt die von ihm gespielte jüdische Figur sinngemäß, ausgerechnet an diesem Tag zufällig nicht gearbeitet zu haben.
Als der Tagesspiegel ihn mit den Vorwürfen konfrontierte, beantwortete E. die Fragen nach Angaben der Zeitung nicht. Kurz darauf veröffentlichte er jedoch ein Video, in dem er sich dagegen verwahrte, als Antisemit bezeichnet zu werden. Sein Auftritt sei lediglich Satire.
Satire darf provozieren, verletzen und Geschmacklosigkeiten produzieren. Das Etikett „Satire“ beantwortet allerdings nicht automatisch die Frage, ob verbreitete Inhalte antisemitische Stereotype reproduzieren, den Holocaust verharmlosen oder strafrechtliche Grenzen überschreiten.
Und genau hier bekommt der Fall eine zweite Dimension.
Berufsbetreuer ist kein gewöhnlicher Job
Haris E. ist nach den Recherchen nicht beim Bezirksamt angestellt. Er arbeitet selbstständig als Berufsbetreuer und wird von Gerichten für rechtliche Betreuungen bestellt.
Berufsbetreuer übernehmen Verantwortung für Erwachsene, die bestimmte Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbstständig erledigen können. Je nach gerichtlichem Auftrag kann es dabei um Vermögen, Behördenangelegenheiten, medizinische Entscheidungen, Wohnungsfragen oder andere wesentliche Bereiche des Lebens gehen.
Der Staat stellt deshalb besondere Anforderungen an diesen Beruf.
Nach § 23 des Betreuungsorganisationsgesetzes gehört neben Sachkunde und Berufshaftpflicht ausdrücklich die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit zu den Voraussetzungen für eine Registrierung.
Und diese Voraussetzung gilt nicht nur am ersten Arbeitstag.
§ 27 des Gesetzes verpflichtet die zuständige Stammbehörde zum Widerruf der Registrierung, wenn begründete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein Berufsbetreuer seine persönliche Eignung oder Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt.
Deshalb geht es im Fall Haris E. nicht um die Frage, ob eine Behörde eine politisch unerwünschte Meinung bestrafen darf.
Es geht darum, ob öffentlich verbreitete Inhalte Zweifel an einer gesetzlichen Voraussetzung für einen besonders verantwortungsvollen Beruf begründen.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf äußert sich aus Datenschutzgründen nicht konkret zur Person. Gegenüber dem Tagesspiegel erklärte eine Sprecherin jedoch das allgemeine Verfahren: Bei entsprechenden Zweifeln werde geprüft, ob die Registrierung widerrufen werden müsse. Dazu werde der Betroffene angehört und der Vorgang könne auch dem Landeskriminalamt vorgelegt werden.
Bestätige sich die Annahme, dass persönliche Eignung oder Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben seien, werde die Registrierung widerrufen und die zuständigen Betreuungsgerichte würden informiert.
Damit wäre eine weitere Tätigkeit als Berufsbetreuer nicht mehr möglich.
Die Behörde kennt die Angelegenheit offenbar schon länger. Nach Informationen des Tagesspiegel hatte die Betreuungsbehörde selbst wegen verschiedener Veröffentlichungen das Landeskriminalamt eingeschaltet.
Ermittlungen wegen Volksverhetzung
Noch schwerer wiegt, dass sich inzwischen auch die Strafjustiz mit den Veröffentlichungen beschäftigt.
Nach Informationen des Tagesspiegel laufen bei der Berliner Staatsanwaltschaft mehrere Ermittlungsverfahren gegen E. wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Im November 2025 soll zudem ein Strafbefehl wegen Holocaustverharmlosung ergangen sein.
Das bedeutet nicht, dass sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe rechtskräftig festgestellt sind. Laufende Ermittlungen sind keine Verurteilungen. Auch der rechtliche Status des genannten Strafbefehls wird im Bericht nicht näher ausgeführt.
Diese Unterscheidung ist wichtig.
Ebenso wichtig ist allerdings, dass es hier längst nicht mehr nur um empörte Reaktionen auf Instagram geht. Sowohl Strafverfolgungsbehörden als auch die für Berufsbetreuer zuständige Behörde befassen sich inzwischen mit dem Fall.
Besonders verstörend ist dabei die Diskrepanz zwischen öffentlichem Auftreten und beruflicher Verantwortung.
Ein Berufsbetreuer kann mit Menschen arbeiten, die gerade deshalb staatlichen Schutz benötigen, weil sie ihre eigenen Interessen nicht vollständig wahrnehmen können. Der Gesetzgeber verlangt bei dieser Aufgabe nicht zufällig persönliche Eignung und Zuverlässigkeit.
Wer gleichzeitig öffentlich Zweifel an den Opferzahlen des Holocaust verbreitet, antisemitische Karikaturen verwendet oder mit Verschwörungsmythen über Juden spielt, muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, ob beides miteinander vereinbar ist.
Die Antwort darauf gibt nicht Instagram und auch nicht die öffentliche Empörung.
Sie muss die zuständige Behörde nach Recht und Gesetz geben.
Dass diese Prüfung überhaupt notwendig geworden ist, ist jedoch bereits bemerkenswert. Antisemitismus erscheint hier nicht am anonymen Rand des Internets. Er trifft auf einen Beruf, in dem Vertrauen, Verantwortungsbewusstsein und persönliche Zuverlässigkeit zu den gesetzlichen Grundvoraussetzungen gehören.
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf muss nun entscheiden, ob diese Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Bei dieser Prüfung geht es nicht darum, jemanden wegen einer unbequemen Meinung aus seinem Beruf zu drängen.
Es geht um etwas viel Konkreteres:
Wie viel offenen Judenhass kann jemand verbreiten, bevor der Staat Zweifel daran haben muss, ob er weiterhin geeignet ist, Verantwortung für besonders schutzbedürftige Menschen zu übernehmen?
Autor: Redaktion
Artikel veröffentlicht am: Samstag, 22. August 2026