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„Antipalästinensischer Rassismus“: Wenn ein Vorwurf jede Kritik erstickt


Eine antisemitische Parole wird gefilmt, ein Aufruf zur Intifada dokumentiert, Terror verherrlicht. Doch immer öfter soll am Ende nicht mehr der Inhalt das Problem sein, sondern derjenige, der ihn kritisiert.

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Es ist ein Muster, das sich in der deutschen Debatte immer häufiger beobachten lässt. Auf einer Demonstration fällt eine Parole, die Kamera läuft, der Ton ist verständlich. Auf einem Transparent steht eine Botschaft, die sich nicht gegen eine konkrete israelische Regierung richtet, sondern Israel dämonisiert oder seine Existenz infrage stellt. Vielleicht wird zur Intifada aufgerufen, vielleicht der Terror des 7. Oktober verharmlost, vielleicht werden Israelis kollektiv zu Verbrechern erklärt. Danach beginnt die öffentliche Auseinandersetzung. Eigentlich müsste sie sich um eine einfache Frage drehen: Was wurde dort gesagt und wie ist es einzuordnen? Stattdessen fällt immer häufiger ein anderer Begriff: „antipalästinensischer Rassismus“.

Mit diesen zwei Worten verschiebt sich die gesamte Diskussion. Plötzlich soll nicht mehr derjenige erklären, was seine Parole bedeutet. Nun muss sich der Kritiker verteidigen. Warum spricht er von Antisemitismus? Warum kritisiert er ausgerechnet eine Palästina-Demonstration? Warum problematisiert er einen Intifada-Ruf? Innerhalb weniger Sätze wird aus einer Auseinandersetzung über eine dokumentierte Aussage eine Anklage gegen denjenigen, der sie benennt.

Genau darin liegt die Wirkung dieses Begriffs. Rassismus ist ein schwerer Vorwurf. Niemand möchte Menschen wegen ihrer Herkunft abwerten, und niemand möchte zu Recht als Rassist bezeichnet werden. Deshalb besitzt das Wort eine moralische Wucht, die kaum ein anderer Begriff erreicht. Wird es in eine Debatte geworfen, verändert es augenblicklich die Rollen. Wer eben noch über Antisemitismus sprechen wollte, muss nun erklären, dass er kein Rassist ist. Die ursprüngliche Aussage verschwindet hinter der neuen Anklage.

Das ist besonders problematisch, weil „antipalästinensischer Rassismus“ keineswegs ein klar umrissener und allgemein etablierter wissenschaftlicher Begriff ist. Selbst das Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismus beschreibt ihn als neu, teilweise umstritten und wissenschaftlich nicht etabliert. Gerade deshalb müsste man erwarten, dass er vorsichtig und präzise verwendet wird. Tatsächlich geschieht häufig das Gegenteil. Der Begriff wird immer weiter gezogen. Demonstrationsverbote können darunter fallen, Polizeieinsätze, Kritik an Aktivisten, Kritik an Organisationen, Kritik an bestimmten Parolen und mitunter sogar der Vorwurf des Antisemitismus selbst.

Je größer ein Begriff wird, desto weniger erklärt er.

Ein aktueller Beitrag der taz zeigt diese Verschiebung sehr deutlich. Der Autor Mohamed Ibrahim beschreibt seine Erfahrungen als Palästinenser in Deutschland und spricht vom „antipalästinensischen Rassismus nach dem 7. Oktober“. In diesem Zusammenhang nennt er Demonstrationsverbote, eine untersagte Versammlung, Polizeigewalt und die Erfahrung, dass Menschen ihn angesichts des Krieges in Gaza nicht nach seinem Befinden gefragt hätten. Das alles kann man kritisieren. Polizeiliches Handeln kann unverhältnismäßig sein, Behörden können Fehler machen, ein Demonstrationsverbot kann juristisch fragwürdig sein und mangelnde Anteilnahme kann menschlich verletzen. Aber aus keinem dieser Vorgänge wird allein dadurch Rassismus, dass man dieses Wort darüber schreibt.

Wer Rassismus behauptet, sollte benennen können, worin er besteht. Wurde jemand wegen seiner palästinensischen Herkunft schlechter behandelt? Wurde ihm aufgrund seiner Abstammung eine Eigenschaft zugeschrieben? Wurde er als Mensch abgewertet, weil er Palästinenser ist? Das sind konkrete Fragen. Sie verlangen konkrete Antworten.

Genau diese Genauigkeit fehlt zunehmend. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass schon die kritische Beschäftigung mit bestimmten Teilen der Palästina-Bewegung unter Verdacht geraten kann. Das ist fatal, weil die Wirklichkeit auf deutschen Straßen längst umfangreich dokumentiert ist.

Das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus beobachtet seit Jahren Demonstrationen und veröffentlicht dazu Bild- und Videoaufnahmen. Das ist wichtig, weil man sich viele Szenen selbst ansehen kann. Man muss nicht glauben, was irgendein Kommentator behauptet. Man kann hören, welche Parole gerufen wird. Man kann sehen, welches Transparent getragen wird. Man kann sich anschließend darüber streiten, wie eine Aussage einzuordnen ist. Aber der Ausgangspunkt der Diskussion ist wenigstens sichtbar.

Allein im ersten Halbjahr 2026 dokumentierte das JFDA nach eigenen Angaben bei 76 Versammlungen 329 antisemitische Vorfälle. Dabei ging es unter anderem um die Dämonisierung und Delegitimierung Israels, Gewalt- und Vernichtungsrhetorik, NS-Vergleiche und die Umkehrung der Erinnerung an die Schoa. Bei Demonstrationen im Mai wurden unter anderem Rufe wie „Yallah Intifada“ und „Intifada bis zum Sieg“ festgehalten.

Wer sich ein solches Video ansieht und anschließend sagt, diese Parole sei antisemitisch, äußert zunächst eine Bewertung einer konkreten Aussage. Er sagt damit nichts über die Herkunft des Menschen, der sie gerufen hat. Ein deutscher Student kann eine antisemitische Parole rufen. Ein linker Aktivist kann es tun. Ein Islamist kann es tun. Ein Palästinenser kann es ebenfalls tun. Die Herkunft entscheidet nicht über den Inhalt eines Satzes.

Das müsste eigentlich selbstverständlich sein.

Doch genau hier wird der Rassismusvorwurf zum politischen Schutzschild. Denn wenn schon der Hinweis auf eine antisemitische Aussage als „antipalästinensischer Rassismus“ zurückgewiesen werden kann, muss über die Aussage selbst nicht mehr gesprochen werden. Man muss nicht erklären, was „Intifada bis zum Sieg“ bedeutet. Man muss nicht darüber reden, warum Hamas-Terror verharmlost wird. Man muss sich nicht mit der Frage beschäftigen, weshalb Israel auf manchen Demonstrationen nicht kritisiert, sondern als grundsätzlich verbrecherischer Staat dargestellt wird.

Man dreht einfach den Spieß um.

Der Kritiker wird zum Angeklagten.

Das Problem ist nicht Widerspruch, sondern die Flucht vor ihm

Eine Handreichung des Vereins democ zu israelbezogenem Antisemitismus beschreibt genau diese Gefahr. Dort wird erläutert, wie der Begriff „antipalästinensischer Rassismus“ dazu verwendet werden kann, staatliche Maßnahmen gegen antisemitische Inhalte oder öffentliche Kritik an bestimmten Aussagen als systematische Unterdrückung palästinensischer Stimmen umzudeuten. Die Folge liegt auf der Hand: Nicht mehr die antisemitische Aussage steht zur Prüfung, sondern die Legitimität derjenigen, die sie kritisieren.

Auch die Amadeu Antonio Stiftung weist darauf hin, dass Antisemitismus innerhalb antirassistischer Milieus vorkommen kann. Sie spricht ausdrücklich von „Antisemitismus im Anti-Rassismus“ und von Israelhass auf deutschen Straßen. Das ist deshalb wichtig, weil politische Selbstbilder keine moralische Immunität verleihen. Wer sich selbst als antirassistisch bezeichnet, kann trotzdem antisemitische Vorstellungen verbreiten. Wer sich für eine Minderheit einsetzt, kann eine andere abwerten. Wer sich progressiv nennt, kann Terror romantisieren.

Das gilt selbstverständlich auch umgekehrt. Wer Palästinenser pauschal als Terroristen bezeichnet oder Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft Eigenschaften zuschreibt, argumentiert nicht sachlich. Aber gerade weil Rassismus ein schwerer Vorwurf ist, darf er nicht zum Universalwerkzeug werden, mit dem jede unbequeme Kritik abgewehrt wird.

Denn dann verliert das Wort seine Bedeutung.

Wenn ein Polizeieinsatz automatisch rassistisch sein soll, weil er eine Palästina-Demonstration betrifft, wenn ein Demonstrationsverbot allein deshalb als Rassismus gilt und wenn schließlich sogar die Kritik an einer gefilmten antisemitischen Aussage unter denselben Begriff fällt, wird aus einer Beschreibung von Diskriminierung ein politisches Kampfmittel.

Dann schützt der Begriff nicht mehr in erster Linie Menschen.

Er schützt Aussagen.

Und genau an diesem Punkt muss widersprochen werden.

Wer „Intifada bis zum Sieg“ ruft, muss sich fragen lassen, was er damit meint. Wer den 7. Oktober relativiert, muss sich dafür kritisieren lassen. Wer Juden kollektiv für die Politik Israels verantwortlich macht, muss mit dem Vorwurf des Antisemitismus rechnen. Wer Israel mit Nazi-Deutschland gleichsetzt, kann nicht erwarten, dass jede Gegenrede als Rassismus abgetan wird.

Das ist keine Unterdrückung. Das ist die Zumutung einer offenen Gesellschaft: Andere dürfen widersprechen.

Auch hart.

Auch deutlich.

Und auch dann, wenn derjenige, dem widersprochen wird, sich selbst auf der moralisch richtigen Seite sieht.

Der inflationäre Gebrauch von „antipalästinensischem Rassismus“ droht genau diese Grenze zu verwischen. Er macht aus politischer Kritik eine Frage der Herkunft und aus einer überprüfbaren Aussage eine Debatte über die angebliche Gesinnung des Kritikers. Das ist bequem, aber es ist intellektuell dürftig.

Eine antisemitische Aussage wird nicht weniger antisemitisch, weil derjenige, der sie äußert, Palästinenser ist.

Eine antisemitische Aussage wird auch nicht weniger antisemitisch, weil sie auf einer Demonstration für Gaza fällt.

Und ein Antisemitismusvorwurf wird nicht automatisch rassistisch, weil er einen Menschen trifft, der sich mit Palästina identifiziert.

Es gibt einen einfachen Weg aus dieser vergifteten Debatte: zurück zum konkreten Fall.

Was wurde gesagt? Was wurde getan? Was ist auf dem Video zu sehen? Welche Bedeutung hat die Parole? Welche Belege gibt es für den Antisemitismusvorwurf? Und wenn jemand Rassismus behauptet, worin genau soll dieser bestehen?

Für beide Vorwürfe muss derselbe Maßstab gelten.

Belege statt Etiketten.

Denn wer auf dokumentierte Kritik nur noch mit einem maximalen moralischen Vorwurf reagiert, verteidigt keine offene Debatte. Er versucht, sie zu beenden.

Und genau deshalb ist der inflationäre Gebrauch des Begriffs „antipalästinensischer Rassismus“ so problematisch. Nicht weil Kritik an Palästinensern grundsätzlich richtig wäre. Sondern weil Kritik an konkreten Aussagen möglich bleiben muss, ohne dass aus dem Kritiker automatisch ein Rassist gemacht wird.

Wer Antisemitismus benennt, darf dafür nicht selbst auf die Anklagebank gezerrt werden.

Autor: Redaktion

Artikel veröffentlicht am: Mittwoch, 19. August 2026

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