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RSF streicht zwei Gaza-Fälle nach Terrorhinweisen aus Journalistenliste


Reporter ohne Grenzen hatte Mohammad Jarghoun und Mohamed Nasr Abu Huwaidi als getötete Journalisten geführt. Inzwischen wurden beide aus zentralen RSF-Aufstellungen entfernt. Besonders brisant: Huwaidi war zuvor sogar Teil einer RSF-Beschwerde beim Internationalen Strafgerichtshof.

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Die Debatte über die Zahl der im Gaza-Krieg getöteten Journalisten bekommt eine neue Dimension. Reporter ohne Grenzen, RSF, hat mindestens zwei Palästinenser aus Aufstellungen gestrichen, die zuvor als Journalisten geführt worden waren, deren Tod mit ihrer Arbeit in Verbindung gestanden habe.

Aufgedeckt wurden die Änderungen zunächst von der Medienbeobachtungsorganisation HonestReporting. Die Jerusalem Post überprüfte die Angaben anschließend nach eigenen Angaben.

Einer der Fälle betrifft Mohammad Jarghoun. RSF hatte den damals 23-Jährigen als Reporter der Produktionsfirma Smart Media beschrieben, der am 7. Oktober 2023 bei Kämpfen nahe Rafah durch israelisches Feuer getötet worden sei. Diese frühere Darstellung ist auf älteren RSF-Seiten weiterhin nachvollziehbar.

Nach dem Bericht der Jerusalem Post verschwand Jarghoun später aus dem RSF-Barometer und aus der fortlaufenden Übersicht über Journalisten, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet worden seien. Hintergrund seien neue Informationen über seine Zugehörigkeit zum militärischen Arm der Hamas. HonestReporting hatte Jarghoun bereits zuvor als mutmaßliches Mitglied der Al-Qassam-Brigaden geführt.

Der zweite Fall ist noch brisanter.

Mohamed Nasr Abu Huwaidi wurde von RSF nicht lediglich als getöteter Journalist erwähnt. Die Organisation führte seinen Tod 2024 ausdrücklich in einer Beschwerde beim Internationalen Strafgerichtshof an. RSF erklärte damals, eigene Untersuchungen hätten ausreichende Gründe für die Annahme ergeben, dass Huwaidi bei einem israelischen Angriff gezielt getroffen worden sei.

Heute sieht die Informationslage anders aus.

CPJ bestätigt Huwaidis Beteiligung an Kämpfen

Das Committee to Protect Journalists, CPJ, hat Huwaidi inzwischen ebenfalls aus seiner eigenen Datenbank entfernt. Anders als bei vielen umstrittenen israelischen Vorwürfen handelt es sich dabei nicht lediglich um eine Behauptung der IDF.

CPJ erklärt in seiner aktuellen Dokumentation ausdrücklich, dass Huwaidi zu acht Personen gehört, die nach weiteren Untersuchungen gestrichen wurden, weil Erkenntnisse auf eine Teilnahme an Kampfhandlungen hindeuteten.

Das ist ein wesentlicher Punkt.

Ein Mensch kann journalistisch gearbeitet haben und gleichzeitig einer bewaffneten Organisation angehören. Entscheidend für den besonderen Schutz eines Journalisten im bewaffneten Konflikt ist aber nicht allein, ob er irgendwann journalistisch tätig war.

CPJ erläutert selbst, dass Personen aus seiner Datenbank entfernt werden, wenn spätere Erkenntnisse zeigen, dass sie unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt waren. Diese Methodik orientiert sich nach Angaben der Organisation am humanitären Völkerrecht.

Gerade deshalb ist die nachträgliche Korrektur relevant.

RSF betont seinerseits seit Jahren, dass sein Barometer keineswegs jeden getöteten Medienmitarbeiter erfasse. Aufgenommen würden nur Fälle, bei denen mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden könne, dass Tod, Inhaftierung oder Verschwinden unmittelbar mit journalistischer Tätigkeit zusammenhängen. Die Beweislast liege dabei nach eigener Darstellung bei RSF.

Wenn Personen später wieder aus einer solchen Liste verschwinden, ist das deshalb mehr als eine statistische Randnotiz.

Es zeigt, wie schwierig und zugleich politisch folgenreich die Einordnung der Gaza-Zahlen ist.

Nicht jede Verbindung ist gleichbedeutend mit Terrorismus

HonestReporting geht noch erheblich weiter. Nach einer vorläufigen eigenen Prüfung sollen bei mehr als einem Viertel der damals noch 67 von RSF geführten Fälle Verbindungen zu Terrororganisationen vorliegen.

Diese Zahl sollte jedoch nicht ohne Einordnung übernommen werden.

HonestReporting fasst dabei unterschiedliche Kategorien zusammen. Dazu gehören angebliche Mitglieder bewaffneter Organisationen, Personen, für die Terrororganisationen eigene Todesanzeigen veröffentlicht haben, Beschäftigte von Medien mit Verbindungen zu Hamas oder Islamischem Dschihad sowie Fälle, in denen lediglich die IDF eine Mitgliedschaft behauptet hat.

Eine Beschäftigung bei einem Hamas-nahen Medium ist nicht automatisch dasselbe wie die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation oder die Teilnahme an Kampfhandlungen.

Deshalb wäre es falsch, aus der HonestReporting-Auswertung pauschal zu folgern, mehr als ein Viertel der von RSF geführten Journalisten seien Terroristen gewesen.

Die beiden konkret entfernten Fälle zeigen jedoch, weshalb eine genaue Einzelfallprüfung unverzichtbar ist.

Besonders bei Huwaidi ist die Entwicklung erheblich: RSF stellte seinen Tod gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof zunächst als möglichen gezielten Angriff auf einen Journalisten dar. CPJ kam nach späteren Untersuchungen dagegen zu dem Ergebnis, dass Hinweise auf eine Beteiligung an Kampfhandlungen vorlagen und entfernte ihn deshalb aus seiner Statistik.

RSF selbst weist inzwischen bei seiner fortlaufenden Gaza-Liste darauf hin, dass das Register aktualisiert werde, sobald neue Informationen verfügbar sind. Die Organisation verweist zugleich auf die enormen Schwierigkeiten der Überprüfung, weil unabhängiger Zugang zum Gazastreifen stark eingeschränkt ist.

Diese Korrekturen sind grundsätzlich richtig.

Problematisch wird es dort, wo ursprüngliche Zahlen und Vorwürfe weltweit Schlagzeilen erzeugen, spätere Änderungen aber kaum noch wahrgenommen werden.

RSF besitzt erheblichen Einfluss auf die internationale Berichterstattung über angebliche Angriffe Israels auf Journalisten. Umso wichtiger wäre vollständige Transparenz darüber, welche Namen entfernt wurden, warum sie entfernt wurden und ob frühere Anschuldigungen auf Grundlage dieser Fälle ebenfalls korrigiert werden müssen.

Gerade bei Huwaidi stellt sich deshalb eine konkrete Frage: Wenn ein Fall nach neuen Erkenntnissen nicht mehr die eigenen Kriterien erfüllt, welche Konsequenzen hat das für die frühere Eingabe an den Internationalen Strafgerichtshof?

Eine nachträgliche Korrektur ist kein Beweis dafür, dass sämtliche RSF-Zahlen falsch sind.

Sie ist aber ein deutlicher Beweis dafür, dass die häufig zitierte Kategorie „getöteter Journalist“ in Gaza sorgfältiger geprüft werden muss, als es manche Schlagzeilen vermuten lassen.

Denn journalistische Tätigkeit und terroristische Aktivität schließen sich bei derselben Person nicht automatisch gegenseitig aus.

Und genau deshalb darf eine Presseweste niemals die Prüfung ersetzen, welche Rolle ein Mensch tatsächlich gespielt hat.

Autor: Redaktion
Bild Quelle: KI-generierte Illustration / haOlam.de

Artikel veröffentlicht am: Freitag, 14. August 2026

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