Liebe Leserinnen und Leser,
haOlam.de wird privat betrieben – ohne Verlag, ohne Unterstützung durch Institutionen. Damit wir unsere Arbeit auch 2026 fortführen können, möchten wir bis Jahresende mindestens 6.000 Euro erreichen, ideal wären 10.000 Euro. Jeder Beitrag hilft – auch kleine Beträge machen einen Unterschied.

Bayerisches Hotel unter Antisemitismus-Verdacht: Justiz prüft Absage an Israeli


Ein Hotel in Lam soll eine Buchungsanfrage aus Israel mit einer antisemitischen Antwort abgelehnt haben. Der Fall liegt nun bei der Justiz und sorgt bis nach Israel für Empörung.

haOlam-News.de - Nachrichten aus Israel, Deutschland und der Welt.

Ein Hotel in Bayern steht nach einer Buchungsantwort an israelische Gäste massiv in der Kritik. Nach Angaben der israelischen Generalkonsulin Talya Lador-Fresher soll das Hotel „Zum Hirschen“ in Lam in der Oberpfalz auf eine Anfrage aus Israel über eine Online-Plattform auf Englisch geantwortet haben: „Sorry, there are no Jews allowed in our hotel.“ Mehrere Medien griffen diese Formulierung auf. Übersetzt bedeutet sie: „Entschuldigung, in unserem Hotel sind keine Juden erlaubt.“

Es ist ein Satz, der in Deutschland niemals beiläufig fallen darf. Nicht als Irrtum, nicht aus Ärger, nicht aus Überforderung, nicht im Zusammenhang mit angeblichen Fake-Buchungen. Wer in einem deutschen Hotel eine solche Formulierung verschickt, berührt eine historische Wunde, die nicht durch eine nachträgliche Erklärung geschlossen wird. Zugleich gilt: Die strafrechtliche Bewertung ist Sache der Justiz, und bis zu einer möglichen gerichtlichen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

Inzwischen hat der Fall konkrete Folgen. Booking.com hat das Hotel nach eigenen Angaben von der Plattform entfernt. Das Unternehmen erklärte, man dulde keinerlei Diskriminierung und gehe Hinweisen auf diskriminierendes Verhalten von Unterkunftspartnern nach. Auch die Justiz ist eingeschaltet. Der zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz hat nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Raum steht der Anfangsverdacht der Volksverhetzung.

Die Erklärung des Hotels wirft neue Fragen auf

Das Hotel hat sich inzwischen entschuldigt und versucht, den Vorgang anders zu erklären. Nach Darstellung des Juniorchefs Andreas Vogl habe man nicht gewusst, ob der Gast jüdisch sei. Es habe sich lediglich um eine Buchung aus Israel gehandelt. Das Haus verwies zudem auf angebliche Probleme mit gefälschten Buchungen und Phishing-Versuchen über eine große Buchungsplattform. Die Anfrage aus Israel sei demnach irrtümlich in diesen Zusammenhang eingeordnet worden.

Doch gerade diese Erklärung beseitigt das Problem nicht. Wenn aus einer Buchung aus Israel eine Formulierung über Juden wird, liegt genau darin der Kern des Skandals. Ein professioneller Betrieb hätte eine verdächtige Anfrage ablehnen, prüfen, stornieren oder der Plattform melden können. Er hätte sachlich erklären können, dass eine Buchung aus technischen Gründen nicht angenommen werde. Er hätte den Kundendienst einschalten können. Stattdessen soll ein Satz verschickt worden sein, der in Deutschland nicht wie ein gewöhnliches Versehen wirkt, sondern wie ein Echo aus der dunkelsten deutschen Vergangenheit.

Auf seiner Webseite veröffentlichte das Hotel unter „Infos zur aktuellen Situation“ eine eigene Stellungnahme. Darin schreibt die Betreiberfamilie sinngemäß, man stehe wegen der Medienberichte mit Behörden und weiteren Stellen in Kontakt, um die eigene Sicht darzustellen. Man könne nicht auf jede Nachricht antworten, insbesondere nicht auf Beleidigungen und Drohungen. Zugleich verurteile man jede Form der Diskriminierung. Die Darstellung, bestimmte Gruppen seien im Haus nicht willkommen, sei nicht richtig und entspreche nicht den Tatsachen. Der normale Betrieb sei nicht beeinträchtigt.

Diese Stellungnahme gehört in die Berichterstattung, weil sie die Position des Hauses dokumentiert. Sie ändert aber nichts daran, dass die bekannt gewordene Nachricht öffentlich Entsetzen ausgelöst hat und nun strafrechtlich geprüft wird. Ebenso klar ist: Drohungen gegen den Hotelbetrieb oder gegen Mitarbeiter sind durch nichts zu rechtfertigen. Wer Antisemitismus bekämpfen will, darf nicht selbst zu Einschüchterung, Hass oder Gewalt greifen. Der Rechtsstaat muss klären, was geschehen ist. Die öffentliche Kritik an der Formulierung bleibt dennoch notwendig.

Zentralrat fordert strafrechtliche Prüfung

Der Zentralrat der Juden in Deutschland fordert eine juristische Prüfung des Vorfalls. Zentralratspräsident Josef Schuster machte deutlich, dass eine Aussage wie „keine Juden erlaubt“ unabhängig von jeder nachträglichen Kontextualisierung nicht zu rechtfertigen sei. Auch die Entschuldigung des Hotels ändere nichts daran, wie erschütternd es sei, dass ein solcher Gedanke nicht nur entstehen, sondern auch verschriftlicht und verschickt werden konnte.

Diese Reaktion ist mehr als verständlich. Jüdische Menschen in Deutschland erleben seit Jahren, dass Antisemitismus nicht verschwunden ist, sondern in alten und neuen Formen wieder offener auftritt. Er erscheint auf Demonstrationen, in Universitäten, in sozialen Netzwerken, in kulturellen Milieus, in islamistischen Szenen, am rechten Rand, im linken Aktivismus und immer häufiger auch in alltäglichen Situationen, die eigentlich selbstverständlich sicher sein müssten. Ein Hotelzimmer zu buchen gehört dazu.

Der Fall aus Lam trifft deshalb einen Nerv. Er wirkt nicht nur wie ein lokaler Fehltritt eines Familienbetriebs. Er steht in einem größeren Klima, in dem israelische und jüdische Menschen immer öfter erleben, dass sie sich erklären, rechtfertigen oder verstecken sollen. Wer aus Israel kommt, wird plötzlich nicht mehr als Gast gesehen, sondern als politisches Problem. Wer jüdisch ist oder dafür gehalten wird, begegnet nicht nur Ablehnung, sondern einer Sprache, die in Deutschland besonders unerträglich ist.

Auch international wurde der Fall aufgegriffen. Die Times of Israel berichtete über die abgelehnte Buchungsanfrage und ordnete den Vorfall in die anhaltende Debatte über Antisemitismus in Deutschland ein. Dass ein bayerisches Hotel mit einer solchen Nachricht international Schlagzeilen macht, ist für Deutschland beschämend. Es zeigt, wie schnell ein einzelner Vorfall zum Symbol für ein tieferes Problem werden kann.

Deutschland darf sich an solche Sätze nicht gewöhnen

Die Formulierung „keine Juden erlaubt“ ist in Deutschland nicht irgendeine diskriminierende Aussage. Sie ruft eine Geschichte auf, in der Ausgrenzung nicht mit Vernichtung begann, sondern mit Verbotsschildern, Listen, Ausschlüssen, Demütigungen und dem schrittweisen Entzug von Normalität. Genau deshalb reagieren jüdische Organisationen, israelische Diplomaten und Überlebendenverbände so empfindlich. Sie wissen, dass Sprache nicht harmlos ist, wenn sie Menschen aus öffentlichen Räumen ausschließt.

Das Internationale Auschwitz Komitee reagierte mit Empörung und Trauer. Eva Umlauf, Präsidentin des Komitees und Überlebende der Shoah, verwies auf ihr Buch „Genau so fängt es an“. Diese Worte treffen den Punkt. Es geht nicht darum, den heutigen Fall vorschnell mit den Verbrechen des Nationalsozialismus gleichzusetzen. Es geht darum, wachsam zu bleiben, wenn Sprache wieder Grenzen zieht zwischen denen, die willkommen sind, und denen, die es angeblich nicht sind.

Die Betreiber des Hotels betonen, dass eine solche Haltung nicht ihrem Weltbild entspreche. Das muss in einer rechtsstaatlichen Betrachtung berücksichtigt werden. Aber öffentliche Verantwortung endet nicht erst vor Gericht. Ein Betrieb, der mit Gästen arbeitet, trägt Verantwortung für jede Nachricht, die in seinem Namen verschickt wird. Gerade im Umgang mit Menschen aus Israel und mit jüdischen Gästen braucht es Sensibilität, Sorgfalt und ein Mindestmaß an historischer Bildung.

Deutschland spricht oft von Erinnerungskultur. Doch Erinnerungskultur zeigt sich nicht nur an Gedenktagen, in Reden und Kranzniederlegungen. Sie zeigt sich im Alltag, im Hotel, an der Rezeption, in der Buchungsantwort, im Umgang mit einem israelischen Namen. Wer dort versagt, kann sich nicht einfach hinter einer missverständlichen Situation verstecken.

Die Entfernung von Booking.com ist deshalb eine nachvollziehbare erste Konsequenz. Die strafrechtliche Prüfung ist ebenfalls richtig. Nicht, weil bereits alles bewiesen wäre, sondern weil ein solcher Satz in Deutschland aufgeklärt werden muss. Der Fall darf weder verharmlost noch für blinde Vorverurteilung missbraucht werden. Er muss sauber untersucht, klar benannt und gesellschaftlich ernst genommen werden.

Für jüdische und israelische Gäste bleibt am Ende eine bittere Botschaft. Sie mussten in Deutschland wieder lesen, dass sie angeblich nicht willkommen seien. Das allein ist schwer genug. Die Aufgabe der Gesellschaft besteht nun darin, nicht nur Betroffenheit zu zeigen, sondern deutlich zu machen: Wer Juden ausgrenzt, stellt sich außerhalb dessen, was dieses Land nach 1945 gelernt haben sollte.

Autor: Redaktion

Artikel veröffentlicht am: Mittwoch, 3. Juni 2026

Unterstütze unser Projekt


Newsletter