Mit Schreckschusswaffe auf Kinder gezielt – Berliner Polizei nimmt 52-Jährigen fest, lässt ihn aber wieder frei
Zwei Jungen geraten im Fahrstuhl in eine bedrohliche Situation – die Ermittlungen laufen, doch der mutmaßliche Täter ist wieder auf freiem Fuß.

Im Märkischen Viertel in Berlin-Reinickendorf hat sich am Freitagnachmittag ein Vorfall ereignet, der fassungslos macht. Zwei Kinder, acht und elf Jahre alt, berichten übereinstimmend, dass ein Mann im Fahrstuhl ihres Wohnhauses plötzlich eine Waffe auf sie gerichtet habe. Die Polizei bestätigte am Samstag, dass es sich um eine Schreckschusswaffe handelte – und dass der 52-jährige Tatverdächtige bereits festgenommen wurde. Dennoch ist er inzwischen wieder auf freiem Fuß.
Der Vorfall ereignete sich in der Wesendorfer Straße. Den Kindern zufolge betrat der Mann den Aufzug, zückte ohne Vorwarnung eine Waffe und richtete sie auf die beiden Jungen. Diese reagierten instinktiv richtig: Sie flohen aus dem Aufzug, alarmierten Erwachsene – die wiederum die Polizei verständigten. Die Beamten konnten den Mann noch am selben Tag in seiner Wohnung ausfindig machen und festnehmen.
Bei der Durchsuchung wurde die mutmaßliche Tatwaffe – eine Schreckschusspistole – gefunden und beschlagnahmt. Der Mann wurde in Polizeigewahrsam genommen, seine Identität festgestellt, ein Alkohol- oder Drogentest wurde durchgeführt. Danach wurde er, trotz der Schwere des Vorwurfs, wieder entlassen. Die Entscheidung wirft Fragen auf.
Es mag juristisch korrekt sein – denn bei einer Schreckschusswaffe handelt es sich nicht um eine scharfe Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Doch für zwei Kinder, die mit einer Waffe bedroht wurden, macht diese Unterscheidung wenig Unterschied. Die Angst, die sie erlebt haben, ist real – und die Frage, wie jemand mit einem derart auffälligen Verhalten innerhalb weniger Stunden wieder frei sein kann, beschäftigt nicht nur die Eltern in der Nachbarschaft.
Ein Fachkommissariat hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Ob der Mann zuvor bereits auffällig wurde, ob er über einen kleinen Waffenschein verfügte oder ob psychische Probleme vorliegen – all das muss nun geprüft werden. Doch allein der Umstand, dass ein 52-Jähriger im Aufzug grundlos eine Waffe auf Kinder richtet, ist Grund genug, die Konsequenzen schärfer zu prüfen.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild Pixabay
Artikel veröffentlicht am: Sonntag, 11. Mai 2025